16.03.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Montag) anlässlich der Corona-Krise Leitlinien zu Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt. Im Fokus steht dabei der Schutz der Gesundheit der EU-Bürger sowie die Verfügbarkeit von Waren und essentiellen Dienstleistungen. „Unsere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus-Ausbruchs werden nur dann wirksam sein, wenn wir uns auf europäischer Ebene koordinieren“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wir müssen außergewöhnliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit unserer Bürger ergreifen. Aber lassen Sie uns dafür sorgen, dass die Waren und wesentlichen Dienstleistungen in unserem Binnenmarkt weiterhin fließen. Nur so können wir einen Mangel an medizinischer Ausrüstung oder Lebensmitteln verhindern.“
Die Kommissionspräsidentin erklärte weiter: „Es ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage: Unser Binnenmarkt ist ein Schlüsselinstrument der europäischen Solidarität. Ich stehe mit allen Mitgliedstaaten im Gespräch, damit wir uns als Union gemeinsam dieser Herausforderung stellen.“
Die Leitlinien enthalten Grundsätze für einen integrierten Ansatz für eine wirksame Grenzverwaltung zum Schutz der Gesundheit bei gleichzeitiger Wahrung der Integrität des Binnenmarktes. Die Kommissarinnen Kyriakides und Johansson haben die Leitlinien den EU-Gesundheits- und Innenministern bei einer gemeinsamen Videokonferenz heute Vormittag vorgestellt.
Schutz der Gesundheit
Menschen mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollten Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhalten, entweder im Ankunfts- oder im Abreiseland, und dies sollte zwischen beiden Ländern koordiniert werden.
Es ist möglich, jeden, der in das Staatsgebiet einreist, ohne formelle Einführung von Binnengrenzkontrollen einer Gesundheitskontrolle zu unterziehen. Der Unterschied zwischen normalen Gesundheitskontrollen und Grenzkontrollen besteht in der Möglichkeit, einzelnen Personen die Einreise zu verweigern. Kranken Personen sollte die Einreise nicht verweigert werden, sondern sie sollten Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten.
Die Mitgliedstaaten können Kontrollen an den Binnengrenzen aus Gründen der öffentlichen Ordnung einführen, wozu in äußerst kritischen Situationen auch die öffentliche Gesundheit gehören kann. Solche Grenzkontrollen sollten organisiert werden, um das Entstehen großer Versammlungen (z.B. Warteschlangen) zu verhindern, die die Gefahr einer verstärkten Verbreitung des Virus bergen. Die Mitgliedstaaten sollten sich koordinieren, um Gesundheitsuntersuchungen nur auf einer Seite der Grenze durchzuführen.
Alle Grenzkontrollen sollten in angemessener Weise und unter gebührender Berücksichtigung der Gesundheit der Menschen durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen stets ihre eigenen Bürger und Einwohner aufnehmen und sollten den Transit anderer EU-Bürger und Einwohner erleichtern, die in ihre Heimat zurückkehren. Sie können jedoch Maßnahmen ergreifen wie die Forderung nach einer zeitlich befristeten Selbstisolierung, wenn sie die gleichen Anforderungen an ihre eigenen Staatsangehörigen stellen.
Die Mitgliedstaaten sollten den Grenzübertritt von Grenzgängern erleichtern, insbesondere, aber nicht nur, wenn sie im Gesundheits- und Lebensmittelsektor und in anderen wesentlichen Dienstleistungsberufen arbeiten (z.B. Kinderbetreuung, Altenpflege, Versorgungseinrichtungen).
Sicherstellung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs
Der freie Warenfluss ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit von Waren. Dies gilt insbesondere für lebenswichtige Güter wie Nahrungsmittel, einschließlich Nutztiere, lebenswichtige Medizinprodukte, Schutzausrüstung und medizinisches Zubehör. Ganz allgemein sollten Kontrollmaßnahmen nicht zu einer ernsthaften Störung der Lieferketten, der wesentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Volkswirtschaften und der EU-Wirtschaft insgesamt führen. Die Mitgliedstaaten sollten für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren (z.B. über „grüne Fahrspuren“) ausweisen.
Ebenso ist die sichere Bewegungsmöglichkeit von Transportarbeitern, einschließlich Lastwagen- und Zugfahrern, Piloten und Flugzeugbesatzungen, ein Schlüsselfaktor, um eine angemessene Bewegungsmöglichkeit von Gütern und wichtigem Personal zu gewährleisten.
Für Waren, die sich rechtmäßig im EU-Binnenmarkt bewegen, sollten keine zusätzlichen Zertifizierungen vorgeschrieben werden. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gibt es keine Hinweise darauf, dass Lebensmittel eine Quelle oder eine Übertragungsquelle für COVID-19 sind.
Links zum Thema:
Leitlinien für Grenzschutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Gütern und wesentlichen Dienstleistungen
EU-Reaktion auf das Coronavirus (COVID-19)
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.