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Morgen Mittag: Online-Diskussion mit Experten der Europäischen Arzneimittelagentur über Zulassung der COVID19-Impfstoffe © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Matthieu Rondel

10.12.2020 Brüssel. Morgen (Freitag) ab 13.00 Uhr erklären Expertinnen und Experten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in einer öffentlichen Veranstaltung, wie COVID-19-Impfstoffe in der EU zugelassen werden. Sie erläutern die Prozesse hinter der Entwicklung, Bewertung, Zulassung und Sicherheitsüberwachung der Vakzine und beleuchten insbesondere die Rolle der EMA. Auch Bürgerinnen und Bürger und Vertreter von Interessengruppen können sich zu Wort zu melden. Einen Livestream gibt es von 13.00 bis 16.30 Uhr auf der Website der EMA und über Europe by Satellite.

Auf dem Programm stehen neben einleitenden Worten der EMA-Direktorin Emer Cooke ab 13.10 Uhr Beiträge verschiedener EMA-Experten. Ab 14.30 Uhr kommen Patientenvertreter, Bürgerinnen und Bürger und Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Wort. Während der Veranstaltung können Kommentare per Mail an die Adresse covid19-public-event@ema.europa.eu geschickt werden, die in die weiteren Prozesse bei der EMA einfließen.

Eine neue Website der Europäischen Kommission informiert seit heute ausführlich über Corona-Impfstoffe für die Menschen in Europa. Die Kommission hat zudem Factsheet dazu veröffentlicht, wie Impfstoffe funktionieren, welchen gesundheitlichen Nutzen sie haben, wie die Zulassung funktioniert, wie ihre Sicherheit langfristig überwacht wird und über welche Impfstoffe die EU bereits Verträge geschlossen hat.

Hintergrund

Um einen Impfstoff in der EU auf den Markt zu bringen, müssen die Hersteller eine Zulassung beantragen. Aufgabe der EMA in diesem Zusammenhang ist die unabhängige wissenschaftliche Begutachtung des Antrags und der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens für die Europäische Kommission, die für die Erteilung einer EU-weiten Zulassung zuständig ist. Die Zulassung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis nach einer Bewertung der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels positiv ausfällt.

Links zum Thema:

Website der EU-Kommission zu Impfstoffen

Website zur EMA-Veranstaltung

Fragen und Antworten zur Zulassung von Impfstoffen in der EU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.