07.07.2021 Brüssel. In der heutigen (7. Juli) Plenardebatte des Europäischen Parlaments hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit für die Europäischen Union gesprochen und aufgezeigt, wie die Europäische Kommission die europäischen Werte, den Rechtsstaat und die finanziellen Interessen der Union verteidigen will. Sie verwies dabei auf den neuen Rechtsstaatsmechanismus im Rahmen von NextGenerationEU und des EU-Haushalts, dessen konkrete Anwendung die Kommission derzeit vorbereite. „Was ich bei der Verabschiedung des Haushaltsplans gesagt habe, bestätigt sich also: Kein Fall wird vergessen.“ Von der Leyen bekräftige auch ihre Kritik am ungarischen Gesetz gegen Pädophilie. „Dieses Gesetz nutzt den Schutz der Kinder – dem wir uns alle verschrieben haben – als Vorwand, um Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung schwer zu diskriminieren“, sagte sie.
Das ungarische Gesetz stelle Homosexualität und Geschlechtsumwandlungen auf eine Stufe mit Pornographie, sagte sie weiter. „Es widerspricht zutiefst den Grundwerten der Europäischen Union – dem Schutz der Minderheiten, der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte.“ Sie werde alle Instrumente, die der Kommission zur Verfügung stehen, nutzen, um diese Grundsätze zu verteidigen, betonte die Kommissionspräsidentin. „Wie Sie wissen, haben die Kommissare Reynders und Breton ein Schreiben an die ungarische Regierung gerichtet, in welchem sie unsere rechtlichen Bedenken gegen das Gesetz darlegen. Ungarn muss aufhören, gegen EU-Recht zu verstoßen. Wenn Ungarn dies nicht tut, wird die Kommission als Hüterin der Verträge eingreifen. Wir tun dies, um das nur klarzustellen, unabhängig davon, welcher Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstößt.“
„Für Teile unserer Gesellschaft einzustehen, heißt, für die Freiheit der gesamten Gesellschaft einzustehen“, betonte von der Leyen mit Blick auf den Kampf gegen die Diskriminierung von LGBTIQ-Menschen.
Konditionalitätsmechanismus zum Schutz von NextGenerationEU und des EU-Haushalts
Den EU-Haushalt zu schützen, sei keine abstrakte Frage, so von der Leyen weiter, und verwies auf den neuen Konditionalitätsmechanismus zur Rechtsstaatlichkeit. „Dieser Mechanismus steht im Mittelpunkt von NextGenerationEU und des EU-Haushalts. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, sobald festgestellt wird, dass es in den Mitgliedstaaten zu Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kommt, die die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung des Haushalts der Union oder die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigen, oder durch die ein ernsthaftes Risiko einer solchen Beeinträchtigung besteht.“
Sie sehe dem von Polen und Ungarn angestrengten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum neuen Mechanismus erwartungsvoll entgegen. „Es wird für alle in Europa Klarheit bringen“, so von der Leyen.
Gleichzeitig prüfe die Kommission seit Inkrafttreten der Konditionalität im Januar bereits alle Fakten, die für spätere Verfahren relevant sein könnten. „Und wir haben Leitlinien dazu ausgearbeitet, wie der Konditionalitätsmechanismus in der Praxis angewandt werden kann. Wir sind dabei, diese Leitlinien mit Ihnen im Europäischen Parlament zu erörtern. Im Herbst werden wir mit den ersten Dossiers beginnen. Was ich bei der Verabschiedung des Haushaltsplans gesagt habe, bestätigt sich also: Kein Fall wird vergessen.“
Der Konditionalitätsmechanismus werde auch zum Schutz von NextGenerationEU beitragen, so die Kommissionspräsidentin weiter. „Denn wenn unsere Union mehr Geld als jemals zuvor investiert, um unsere gemeinsame Erholung voranzubringen, müssen wir besonders darauf achten, dass dieses Geld ordnungsgemäß und wirksam eingesetzt wird. Das ist nicht nur ein Kernelement unserer Demokratien, sondern schafft auch Vertrauen für Investoren und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit.“
Sie sagte: „Aus diesem Grund haben wir in die nationalen Aufbaupläne der Mitgliedstaaten ein starkes System von Kontrollen, von Etappenzielen eingebaut, um zu überwachen, wohin das Geld fließt. Wir werden auf verantwortliches Regierungshandeln, Maßnahmen gegen Korruption und Betrugsbekämpfung achten. Zusätzlich werden wir die Finanzierungsvereinbarungen, die wir mit jedem Mitgliedstaat unterzeichnet haben, nutzen, um deutlich zu machen, was wir erwarten: beispielsweise eine reibungslose Zusammenarbeit mit OLAF, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung. Denn letztendlich zahlen die Menschen in Europa für all das.“
Eine aufrichtige Wertedebatte
Alle rechtlichen Instrumente, einschließlich Artikel 7 des Vertrages, würden jedoch eine aufrichtige Wertedebatte nicht ersetzen können, so von der Leyen weiter.
„Hier geht es darum, in was für einem Europa wir leben wollen. Hier geht es um das Herz der Werte, auf denen unsere Union gegründet wurde, und die weltweite Strahlkraft besitzen: Demokratie, Gleichheit vor dem Gesetz, Anerkennung von Gerichtsurteilen, freie Medien. Diese Werte verbinden uns: Nord und Süd, Ost und West“, sagte die Kommissionspräsidentin.
„Wir mögen uns nicht in allen Einzelheiten eines bestimmten Gesetzes einig sein, aber wir müssen uns darauf einigen, die Urteile der unabhängigen Gerichte, die unsere Streitigkeiten beilegen, zu achten, und wir müssen uns auf den Vorrang des europäischen Rechts einigen. Wir mögen uns nicht über jedes Projekt, das europäische Mittel erhalten soll, einig sein. Aber wir müssen uns darüber einig sein, dass dieses Geld ordnungsgemäß ausgegeben wird. Wir mögen bei vielem, was wir in unseren Medien sehen, nicht einer Meinung sein. Aber wir müssen uns darin einig sein, dass Journalisten, die potenziellen Machtmissbrauch untersuchen, keine Bedrohung, sondern ein Trumpf unserer Demokratien und unserer Gesellschaften sind“, sagte von der Leyen.
„Und unsere Gedanken und unsere Solidarität gelten in diesen Momenten dem Journalisten Peter de Vries“, so die Kommissionspräsidentin zum Attentat auf den holländischen Journalisten gestern.
Debatte über die Zukunft der EU
„Auch im Hinblick auf die Zukunft unserer Europäischen Union vertreten wir unterschiedliche Ansichten. Aber wir müssen das Recht aller akzeptieren, offen ihre Meinung sagen zu können — ohne andere zu demütigen oder herabzuwürdigen. Wir können sogar anderer Meinung über die beste Lebensweise sein, aber wir müssen uns darüber einig sein, dass jede und jeder Einzelne das Recht hat, diese Entscheidung für sich selbst zu treffen“, so die Kommissionspräsidentin weiter.
Link zum Thema:
Rede von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.