11.03.2019 Brüssel/Straßburg – Das Europäische Parlament will durch finanzielle Sanktionen für EU-Parteien und Stiftungen, die Daten in politischen Kampagnen missbrauchen, die demokratische Debatte bei der Europawahl 2019 schützen.

Mehr als zwei Drittel (67 Prozent) der Internetnutzer in der EU sind besorgt, dass die personenbezogenen Daten, die sie im Internet angeben, dazu verwendet werden, ihnen gezielt bestimmte politische Botschaften anzuzeigen, und so der freie und faire Wettbewerb zwischen allen politischen Parteien beeinträchtigt wird. In Deutschland teilen 63 Prozent der Befragten diese Ansicht, in Österreich sind es 68 Prozent. Das ergibt eine Eurobarometer-Umfrage, die im September 2018 durchgeführt wurde.

Die EU hat mehrere Maßnahmen zum Schutz unserer Daten ergriffen und arbeitet daran, sicherzustellen, dass die Europawahl nicht durch den Missbrauch personenbezogener Daten von Wählerinnen und Wähler verfälscht wird.

„Besonders nach dem Datenschutzskandal um Facebook und Cambridge Analytica sind sich die Menschen der Verwendung personenbezogener Daten stärker bewusst. Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Bürger in die EU und die demokratische Beteiligung als Ganzes wiederherzustellen“, erklärt Rainer Wieland (EVP) aus Deutschland, Ko-Berichterstatter für den Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf ein Überprüfungsverfahren für im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament begangene Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

Im Vorfeld der Europawahl, die von 23. bis 26. Mai stattfindet, werden neue Regeln zur Abschreckung und Bestrafung europäischer politischer Parteien geprüft, deren Mitglieder bewusst gegen den Datenschutz verstoßen, um den Ausgang der Wahlen zu beeinflussen. Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen hat seinen Bericht am 6. Dezember 2018 angenommen. Das Plenum stimmt am 12. März darüber ab.

Eine klare Botschaft senden

„Ich glaube nicht, dass eine Partei oder Stiftung Gefahr läuft, personenbezogene Daten von europäischen Bürgern zu ihrem eigenen Vorteil zu missbrauchen. Es liegt jedoch in unserer Verantwortung, die Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen und Sanktionen zu verschärfen, um den ganz wenigen Personen oder Gruppierungen, die versucht sein könnten, sich nicht an die Regeln zu halten, eine sehr klare Botschaft zu übermitteln“, sagt die Ko-Berichterstatterin Mercedes Bresso (S&D) aus Italien.

Europäische politische Parteien
  • Europäische politische Parteien bestehen aus nationalen Parteien und Einzelpersonen.
  • Nationale Parteien nehmen an der Europawahl teil, sind aber oft mit einer europäischen politischen Partei verbunden.
  • Nach den Wahlen können sie sich einer Fraktion im Europäischen Parlament anschließen, der gleichgesinnte Parteien aus ihrer politischen Familie angehören.

Was sehen die neuen Regeln vor?

Die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden sind für die Überwachung der Wahlen auf nationaler Ebene zuständig.

Europäische politische Parteien organisieren ergänzende Kampagnen auf europäischer Ebene, einschließlich derjenigen für die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten.

Stellt eine nationale Aufsichtsbehörde fest, dass ein Verstoß vorliegt, unterrichtet sie die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen. Diese Behörde entscheidet dann über die Sanktion.

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