18.10.2018 Straßburg – Das Schengener Informationssystem wird verstärkt, um den Europäerinnen und Europäern mehr Sicherheit zu bieten. Am Dienstag (23.10.) wird das Plenum über neue Regeln zur Verbesserung der Verwaltung der Außengrenzen und zur Wahrung der inneren Sicherheit in 30 europäischen Ländern debattieren. Die Abstimmung folgt am Mittwoch (24.10.).

Die Maßnahmen zur Stärkung der Datenbank des Schengener Informationssystems (SIS) zielen auch darauf ab, das Vorgehen der EU gegen Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verstärken.

 

Als Reaktion auf die Terroranschläge in Europa und die Migrationskrise im Jahr 2015, gerieten die EU-Außengrenzen zunehmend unter Druck, was einige Länder dazu veranlasste, die Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereinzuführen.

Um das Fortbestehen des grenzfreien Schengen-Raums zu gewährleisten und die gemeinsamen Außengrenzen zu stärken, legte die Europäische Kommission im Dezember 2016 ein Paket von drei Gesetzesvorschlägen vor, die den rechtlichen Rahmen des SIS überarbeiten.

„Das SIS wird nach wie vor die größte, meistgenutzte, und am besten implementierte Datenbank im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht sein und gleichzeitig unseren Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bieten“, so der Berichterstatter des Parlaments, Carlos Coelho (EVP) aus Portugal.

 

Hauptreformen

Im Hinblick auf die irreguläre Migration soll das System künftig den Informationsaustausch fördern und Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, beinhalten.

„Die Mitgliedstaaten tauschen derzeit keine Informationen darüber aus, ob ein Drittstaatsangehöriger eine Rückkehrentscheidung erhalten hat oder nicht. Aufgrund dieses Mangels an Informationsaustausch kann ein Drittstaatsangehöriger, der zur Rückkehr verpflichtet ist, diese Verpflichtung leicht umgehen, indem er sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt „, erklärt Ko-Berichterstatter Jeroen Lenaers (EVP) aus den Niederlanden.

Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, die Einzelheiten von Terroranschlägen mit allen Mitgliedstaaten zu teilen, diesbezügliche Ausschreibungen zu erstellen und Informationen auszutauschen.

Es wird neue präventive Ausschreibungen von Kindern, die von Gewalt, Zwangsheirat oder elterlicher Entführung bedroht sind, sowie Ausschreibungen zur Identifizierung von Straftätern geben. Ebenso sollen biometrische Daten verstärkt genutzt werden.

Es wird strengere Datenschutzvorschriften geben, einschließlich mehr Mittel und Überwachung durch die Datenschutzbehörden.

Hintergrund

Das SIS wurde 1990 nach der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum eingerichtet. Die derzeitige Form („SIS II“) wurde im Jahr 2006 verabschiedet und mit 2013 in Betrieb genommen.

Die Verhandlungsführer von EU-Parlament und Rat erzielten im Juni eine Einigung über die neuen Maßnahmen, die vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres genehmigt wurde.

Nächste Schritte

Nach der Abstimmung im Plenum muss der Rat offiziell grünes Licht geben, bevor die Maßnahmen in Kraft treten können.

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