02.04.2020 Brüssel. In Anbetracht der Coronavirus-Pandemie und des derzeitigen Drucks auf die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten umfassen die monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren für den Monat April lediglich 104 abgeschlossene Fälle. Die Europäische Kommission schließt Fälle ab, wenn der betreffende Mitgliedstaat in Zusammenarbeit mit der Kommission das Problem gelöst und die Einhaltung des EU-Rechts sichergestellt hat. Darüber hinaus werden die Fristen der im Januar und Februar dieses Jahres eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren ausnahmsweise verlängert.
Die Kommission wird ihre Rolle als Hüterin der Verträge weiterhin mit großer Verantwortung ausüben und Vertragsverletzungsverfahren durchführen, wenn notwendig. Dies wurde auch den Mitgliedstaaten deutlich gemacht.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten abgeschlossenen Fälle finden Sie hier. Eine Datenbank aller laufenden Vertragsverletzungsverfahren gibt es hier.
Links zum Thema:
Vertragsverletzungsverfahren im April
Procédures d’infraction du mois d’avril: la Commission prend des mesures en vue d’une mise en œuvre complète, correcte et en temps utile du droit de l’Union dans l’intérêt des citoyens et des entreprises
Nachricht der EU-Kommission vom 02.04.2020.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.