Von der Leyen zu Corona-Reisebeschränkungen: „Wir brauchen mehr Klarheit und Berechenbarkeit“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Steffi Loos

04.09.2020 Brüssel. Ob Quarantäneregeln für Reiserückkehrer oder Einstufungen von Risikogebieten: die Mitgliedstaaten der EU handeln bei der Einführung von Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie oft unkoordiniert und uneinheitlich. Die EU-Kommission hat Freitag (04. September) gemeinsame Kriterien und Schwellenwerte vorgeschlagen, die die Mitgliedstaaten als Grundlage für Entscheidungen über die Einführung von Reisebeschränkungen nutzen sollten. Dazu gehören gemeinsame Farbcodes basierend auf der Ausbreitung von COVID-19 sowie ein gemeinsamer Rahmen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. „Wir brauchen hier mehr Klarheit und Berechenbarkeit“, sagte Präsidentin Ursula von der Leyen.

Der Rat wird nun den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung erörtern, damit dieser in den kommenden Wochen angenommen werden kann.

In ihrem Vorschlag zeigt die Kommission vier Schlüsselbereiche auf, in denen die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten sollten:

  1. gemeinsame Kriterien und Schwellenwerte für die Mitgliedstaaten als Grundlage für Entscheidungen über die Einführung von Reisebeschränkungen
  2. Kartierung anhand gemeinsamer Kriterien und mithilfe eines vereinbarten Farbcodes
  3. gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen, die für Reisende aus Risikogebieten gelten
  4. klare und rechtzeitig Information der Öffentlichkeit über Beschränkungen

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides erklärte dazu: „Wir schlagen heute unseren Mitgliedstaaten eine gut koordinierte, vorhersehbare und transparente Vorgehensweise für erforderliche Reisebeschränkungen vor, bei denen der Schutz der öffentlichen Gesundheit immer oberste Priorität hat. Wir müssen weitere Störungen geschwächter Volkswirtschaften verhindern und den Bürgerinnen und Bürgern, die große Opfer gebracht haben, weitere Ungewissheit ersparen. Nach so vielen Monaten, die sie mit COVID-19 leben mussten, erwarten sie das von uns.“

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Die Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf unsere Freizügigkeit in der EU. Für viele Bürgerinnen und Bürger, die darauf angewiesen sind, täglich problemlos reisen zu können, ist die Kakophonie der nationalen Regeln in der EU ohrenbetäubend. Wir möchten die Dinge vereinfachen und schlagen deshalb klare, diskriminierungsfreie Kriterien vor, die für die Mitgliedstaaten leicht anzuwenden sind und über die wir die europäischen Bürgerinnen und Bürger gut informieren können.“

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „Die Kommission hat seit März durch Empfehlungen für Kontrollen an den Binnen- und Außengrenzen eine solide Entscheidungsgrundlage für die Mitgliedstaaten geschaffen. Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen bauen darauf auf, sodass wir die Vorteile des Schengen-Raums in vollem Umfang nutzen können. Wir treten deshalb für ein klares System – grün, orange, rot – ein und sind gegen ein Kaleidoskop einzelner Maßnahmen.“

Gemeinsame Kriterien

Die nationalen Kriterien für die Einführung von Maßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit in der Europäischen Union unterscheiden sich stark. Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollte jeder Mitgliedstaat die folgenden Kriterien bei der Verhängung von Beschränkungen berücksichtigen:

  • die Zahl aller in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100 000 Personen;
  • den Anteil der positiven Tests an allen in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 7 Tagen durchgeführten COVID-19-Texts;
  • die Zahl der in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 7 Tagen durchgeführten COVID-19-Tests pro 100 000 Personen.

Die Mitgliedstaaten sollten diese Daten wöchentlich an das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten weiterleiten. Zudem sollten sie sie auf regionaler Ebene bereitstellen, damit gezielt Maßnahmen für die Regionen getroffen werden können, in denen sie unbedingt notwendig sind.

Wenn die wöchentliche Testquote des Mitgliedstaats der Ausreise höher als 250 Tests pro 100.000 Personen liegt, sollten die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Kommission zufolge die Freizügigkeit von Reisenden aus anderen Mitgliedstaaten nicht beschränken, wenn

  • die Zahl aller in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 50 pro 100.000 Personen liegt ODER
  • der Anteil der positiven Tests an allen in einem bestimmten Gebiet durchgeführten COVID-19-Texts unter 3 Prozent liegt.

Ein gemeinsamer Farbcode

Nach dem Vorschlag der Kommission sollte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eine anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten erstellte und wöchentlich aktualisierte Karte der EU- und EWR-Mitgliedstaaten mit einem gemeinsamen Farbcode veröffentlichen, um die Mitgliedstaaten und Reisende zu unterstützen. Für diese Karte schlägt die Kommission folgenden Farbcode vor:

  • Grün für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 25 UND der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests unter 3 Prozent liegt;
  • Orange für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 50 liegt, ABER der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests 3 Prozent oder mehr beträgt ODER in dem die Zahl aller neu gemeldeten COVID-19-Fälle zwischen 25 und 150, ABER der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests unter 3 Prozent liegt;
  • Rot für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle über 50 liegt UND der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests 3 Prozent oder mehr beträgt ODER in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle über 150 pro 100.000 Personen liegt;
  • Grau, wenn nicht genügend Informationen für die Beurteilung anhand der von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien vorliegen ODER weniger als 250 COVID-19-Tests pro 100.000 Personen durchgeführt werden.

Gemeinsames Konzept für Reisende aus Risikogebieten

Die Kommission schlägt eine einheitliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei Reisenden vor, die aus Risikogebieten kommen. Die Mitgliedstaaten sollten die Einreise aus anderen Mitgliedstaaten nicht verweigern. Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit auf der Grundlage ihrer eigenen Entscheidungsprozesse beschränken, könnten verlangen, dass

  • Einreisende aus rot oder grau eingestuften Gebieten sich in Quarantäne begeben ODER (vorzugsweise) bei Ankunft einen COVID-19-Test machen;

in begründeten Fällen könnten die Mitgliedstaaten Einreisenden aus orange eingestuften Gebieten zumindest einen COVID-19-Test vor der Abreise oder nach Ankunft empfehlen. Bei Einreisen aus rot, orange oder grau eingestuften Gebieten könnten die Mitgliedstaaten, insbesondere bei Einreisen auf dem Luftweg, die Vorlage ausgefüllter Aussteigekarten verlangen, die die Datenschutzanforderungen erfüllen. Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist, sollten sich nicht in Quarantäne begeben müssen. Dabei ist zum Beispiel an Arbeitskräfte, die systemrelevante Funktionen wahrnehmen, Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer, Studenten oder Journalisten gedacht, die ihre Tätigkeiten ausüben.

Klare und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit

Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission wöchentlich detaillierte Informationen über geplante Beschränkungen der Freizügigkeit oder deren Aufhebung erhalten sollen. Änderungen sollten eine Woche vor ihrem Inkrafttreten angemeldet werden.

Auch auf der Plattform Re-open EU sollten diesbezüglich Informationen mit einem Link zu der Karte bereitgestellt werden, die das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten wöchentlich veröffentlicht.

Bürger und Unternehmen benötigen Vorhersehbarkeit. Die Mitgliedstaaten müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um die Auswirkungen der Reisebeschränkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die Bereitstellung klarer, umfassender und rechtzeitiger Informationen für die Öffentlichkeit.

Hintergrund

Das Recht jedes Unionsbürgers, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und seinen Aufenthalt frei zu nehmen, ist eine der wertvollsten Errungenschaften der Europäischen Union und ein wichtiger Faktor für unsere Wirtschaft. Freizügigkeitsbeschränkungen innerhalb der EU sollten nur verhängt werden, wenn sie aufgrund von Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung unbedingt notwendig sind. Dann sollten koordinierte, verhältnismäßige und diskriminierungsfreie Maßnahmen getroffen werden. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben die Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen getroffen, die sich zum Teil auch auf die Freizügigkeit ausgewirkt haben. Eine gut koordinierte, vorhersehbare und transparente Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit ist notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Freizügigkeit in der Union unter sicheren Bedingungen aufrechtzuerhalten. Dies ist für die Millionen von Personen wichtig, die darauf angewiesen sind, täglich problemlos in ein anderes Land fahren zu können, und von entscheidender Bedeutung für den Erfolg unserer Bemühungen, den Wiederaufbau der Wirtschaft unter sicheren Bedingungen in Angriff zu nehmen.

Links zum Thema:

Vorschlag der Kommission für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie

Re-open EU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.