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Die Kommission hat heute mehrere Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU beschlossen. In den vergangenen fünf Jahren sah sich die Europäische Kommission mit einer Reihe von Problemen mit der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten konfrontiert. Damit Rechtsstaatlichkeitsprobleme erst gar nicht entstehen, hat die Kommission einen Überprüfungszyklus beschlossen, zu dem auch ein jährlicher Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten gehören soll.
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Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, die nächste Stufe eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu der neuen Disziplinarregelung für polnische Richter zu übermitteln. Am 3. April 2019 hatte die Kommission dieses Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die neue Disziplinarregelung die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter beeinträchtigt und nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Union geforderten notwendigen Garantien für den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle bietet.
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EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Die europäischen Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Der elektronische Handel hat den Wettbewerb im Einzelhandel angekurbelt und zu einer größeren Auswahl und günstigeren Preisen geführt. Wir müssen sicherstellen, dass große Online-Plattformen diese Vorteile nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten aushebeln. Ich habe daher beschlossen, die Geschäftspraktiken von Amazon und seine doppelte Funktion als Verkaufsplattform und Einzelhändler unter die Lupe zu nehmen, um die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln zu prüfen.“
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Ursula von der Leyen, Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission, hat heute vor dem Europäischen Parlament in Straßburg Ihre Politischen Leitlinien für das Mandat der künftigen Europäischen Kommission vorgestellt. In diesen Leitlinien formuliert Frau von der Leyen ihre sechs übergreifenden Ziele sowie ihren Aktionsplan für eine politische Partnerschaft und einen interinstitutionellen Dialog zu den Prioritäten der Union in den kommenden fünf Jahren. Die Abstimmung über ihre Kandidatur ist für 18 Uhr angesetzt.
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Der Rat der Europäischen Union hat seine eigenständige Liste der Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Sanktionsregelung gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) Gegenstand restriktiver Maßnahmen sind, überprüft. Er hat die bestehenden Sanktionen gegen die in der Liste aufgeführten Personen und Einrichtungen, die aus einem Reiseverbot und dem Einfrieren von Vermögenswerten bestehen, bestätigt.