EU-Wettbewerbshüter billigen deutsche Beihilfen für Steinkohleausstieg – Entschädigungen für Braunkohlekraftwerke sind noch zu prüfen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

Die Europäische Kommission hat den von Deutschland eingeführten Marktmechanismus zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken genehmigt. „Die Pläne Deutschlands, Anreize für die frühzeitige Stilllegung solcher Kraftwerke zu bieten und im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählten Unternehmen eine Entschädigung für ihren Marktaustritt zu gewähren, stehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager heute (Mittwoch) in Brüssel. Mit den Ausschreibungen werde die Entschädigung auf das erforderliche Minimum begrenzt und eine übermäßige Wettbewerbsverzerrung vermieden. Eine beihilferechtliche Prüfung der Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken steht noch aus. Hier werden die Zahlungen zwischen der Bundesregierung und den jeweiligen Betreibern vereinbart.
EU-Kommission will Mitgliedstaaten bei Integration und Inklusion von Migranten unterstützen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Migrantinnen und Migranten sind integraler Bestandteil unserer europäischen Gesellschaften. Rund 34 Millionen Einwohner der EU sind außerhalb der EU geboren. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten können und Aufnahmegemeinschaften gestärkt werden, hat die EU-Kommission heute (Dienstag) einen Aktionsplan für Integration und Inklusion vorgelegt. Zwar sind für die Gestaltung und Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in erster Linie die nationalen Regierungen zuständig. Der Aktionsplan unterstützt Mitgliedstaaten aber mit Finanzmitteln, gemeinsamen Leitlinien und Partnerschaften mit allen Beteiligten. Mitwirken können Migrantinnen und Migranten, Aufnahmegemeinschaften, Sozial- und Wirtschaftspartner, die Zivilgesellschaft, lokale und regionale Behörden sowie der Privatsektor.
Von der Leyen: Kommission genehmigt Impfstoff-Vertrag mit Moderna © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) einen weiteren Vertrag über die Lieferung eines potentiellen COVID19-Impfstoffs genehmigt. Das US-amerikanische Unternehmen Moderna wird darunter bis zu 160 Millionen Dosen an die EU liefern, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. „Dies ist der sechste Vertrag mit einem Pharmaunternehmen für unser COVID-19-Impfstoff-Portfolio, und wir arbeiten an einem weiteren“, sagte sie. Von der Leyen unterstrich zudem, dass die EU im Rahmen der Covax-Initiative sicherstellen will, dass auch alle Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen Zugang zu einem Impfstoff bekommen.
Šefčovič: Bis 2025 wird Europa genug Batteriezellen für die heimische Autoindustrie herstellen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Bei einer Konferenz zur Batteriezellfertigung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft heute (Dienstag) hat sich Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič zuversichtlich gezeigt, dass die EU bis 2025 in der Lage sein wird, genügend Batteriezellen zu produzieren, um den Bedarf der europäischen Automobilindustrie zu decken. Die Europäische Batterie-Allianz habe seit 2017 mehr als 500 Akteure aus der Industrie zusammengeführt. „Das Bündnis hat sich in nur drei Jahren zu einem durchschlagenden Erfolg entwickelt und Europa zu einem globalen Batterie-Hotspot gemacht“, sagte Šefčovič. Unter deutscher Federführung werde das zweite Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse im Rahmen der Allianz 12 EU-Staaten und fast 50 Unternehmen umfassen.
Kollektiver Rechtsschutz: Neue Regeln für Verbandsklagen nehmen letzte Hürde © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Gute Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher: das Europäische Parlament hat heute (Dienstag) neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe verabschiedet. Zuvor hatte bereits der Rat die entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen angenommen. „Ein einziger EU-Bürger, der ein riesiges Unternehmen vor Gericht bringt – dies war ein sehr ungerechter Kampf. Mit der neuen Richtlinie werden sich die Dinge verbessern: Verbraucherinnen und Verbraucher aus der gesamten EU können sich zusammentun und gemeinsam Rechtsmittel einlegen“, sagte Kommissionvizepräsidentin Věra Jourová.