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Ab Montag, den 3. Dezember, ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Verbraucher können dank der neuen EU-Verordnung beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelüber- nachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause. Die Verbraucher werden nicht mehr länger auf Websites mit nationalen Angeboten umgelenkt oder mit Hindernissen konfrontiert werden, wie beispielweise der Aufforderung, mit einer in einem anderen Land ausgestellten Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechts- sicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein.
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Heute wird die EU-Kommission zu einem ständigen internationalem Partner der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance). „In einer Zeit, in der die Zahl der Holocaust-Überlebenden abnimmt und Antisemitismus wieder an Boden gewinnt, müssen wir dafür sorgen, dass dieses dunkelste Kapitel unserer Geschichte nicht in Vergessenheit gerät“, so der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans.