Die von der Europäischen Kommission geplante Kürzung von EU-Fördermitteln für Länder, in denen das Rechtstaatsprinzip nicht genügend geachtet wird, muss sich auf bessere Kriterien und eindeutigere Schutzmaßnahmen für die Begünstigten von EU-Programmen stützen, so der Tenor einer vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Stellungnahme.