Kommission startet neue Initiative gegen Fachkräftemangel in der EU © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission startet heute (Freitag) Fachkräftepartnerschaften, eine Schlüsselinitiative im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets. Die Initiative soll dabei helfen, den Fachkräftemangel in der Europäischen Union abzubauen und Partnerschaften mit Drittstaaten im Bereich Migration zu stärken. „Unser strategisches Ziel sollte darin bestehen, die irreguläre Migration durch legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu ersetzen. Wir brauchen legale Migration, denn die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Europa nimmt ab, und viele wichtige Sektoren, wie das Gesundheitswesen und die Landwirtschaft, sind von Fachkräftemangel betroffen. Die Fachkräftepartnerschaften werden dazu beitragen, die Fähigkeiten der für eine Arbeit in Europa in Betracht kommenden Menschen auf den Bedarf des Arbeitsmarkts abzustimmen. Mit den Fachkräftepartnerschaften erhält Europa zudem ein hervorragendes Instrument, um mit unseren Partnerländern bei allen Aspekten der Migration zusammenzuarbeiten. Dies hat bisher gefehlt“, so EU-Innenkommissarin Ylva Johansson.
Von der Leyen vor G7-Gipfel: EU stärkt Globale Partnerschaft für Bildung © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

Vor dem G7-Gipfel in Cornwall hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute (Donnerstag) den G7-Schwerpunkt Bildung für Entwicklung betont. „COVID-19 hat zu einer der schlimmsten Bildungskrisen der Geschichte für Kinder in der ganzen Welt geführt. Wir wissen, dass insbesondere Mädchen und junge Frauen durch die Pandemie gefährdet sind. Etwa 11 Millionen Mädchen von der Vorschule bis zur Sekundarschule laufen Gefahr, nicht in die Schule zurückzukehren, was schwerwiegende Folgen für ihr Leben nach sich zieht“, sagte von der Leyen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ratspräsident Charles Michel. Daher unterstütze die EU das Ziel, dass bis 2026 40 Millionen mehr Mädchen die Schule besuchen. Die Europäische Kommission werde ihren Finanzierungsbeitrag für die Globale Partnerschaft für Bildung um ein Drittel auf 100 Millionen Euro pro Jahr erhöhen.
Vorrang des EU-Rechts: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Auffassung der EU-Kommission bei seinem Urteil zum Anleihenkaufprogramm der EZB einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union seine Rechtswirkung in Deutschland abgesprochen und somit gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts verstoßen. Weil Deutschland damit gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts verstößt, insbesondere die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurden im Bereich der Umwelt-, Energie-, Sicherheits-, Arbeitsschutz-und Steuerpolitik eingeleitet bzw. verschärft.
Unabhängiger Radiosender darf Funkfrequenzen nicht nutzen: EU-Kommission geht gegen Ungarn vor © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, nachdem der ungarische Medienrat beschlossen hatte, den Antrag des unabhängigen ungarischen Radiosenders Klubradio auf Nutzung von Funkfrequenzen aus höchst fragwürdigen Gründen abzulehnen. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Entscheidung nicht angemessen und intransparent ist und daher gegen EU-Recht verstößt. Außerdem ist die Kommission der Ansicht, dass das ungarische Mediengesetz in diesem besonderen Fall in diskriminierender Weise angewandt wurde.
Ungarn muss EuGH-Urteil zur Umsetzung der Asylregeln nachkommen © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission hat Ungarn heute (Mittwoch) zur Umsetzung des EuGH-Urteils von Dezember 2020 aufgefordert, wonach Ungarn seinen Verpflichtungen bei der Zuerkennung internationalen Schutzes und der Rückführung von Drittstaatsangehörigen nachkommen muss. Sollte Ungarn nicht entsprechend auf das Aufforderungsschreiben der Kommission reagieren, kann die Kommission beim Gerichtshof finanzielle Sanktionen vorschlagen. In Bezug auf die mangelnde Umsetzung der Asylverfahrensrichtlinie, insbesondere in Bezug auf unbegleitete Minderjährige, hat die Kommission heute außerdem ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn verschärft.