Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Meinungen zu künftigen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Alle Interessierten sind in den nächsten acht Wochen bis zum 2. August aufgerufen, zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen Stellung zu nehmen. Die Europäische Kommission hat dazu heute (Montag) eine öffentliche Konsultation eingeleitet. „Europa wird beträchtliche nachhaltige Investitionen benötigen. Einen erheblichen Teil davon wird der private Sektor stemmen, doch für einen raschen ökologischen Wandel wird öffentliche Förderung benötigt“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager. Mit den überarbeiteten Vorschriften können die Mitgliedstaaten die Umweltziele des europäischen Grünen Deals mit staatlichen Subventionen fördern und beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzen.
Neue Regeln in Kraft: Terroristische Inhalte müssen binnen einer Stunde aus dem Netz entfernt werden © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Terroristische Inhalte müssen ab 2022 innerhalb von einer Stunde nach einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden aus dem Web entfernt werden. Entsprechende EU-Vorschriften sind seit gestern (Sonntag) in Kraft. „Mit diesen bahnbrechenden neuen Regeln gehen wir gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vor und machen die Sicherheitsunion der EU zur Realität. Online-Plattformen haben dann eine Stunde Zeit, um terroristische Inhalte aus dem Netz zu nehmen und sicherzustellen, dass Anschläge wie der in Christchurch nicht dazu genutzt werden können, Bildschirme und Gedanken zu verschmutzen“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. Die Mitgliedstaaten und Online-Plattformen haben nun ein Jahr Zeit, ihre Prozesse anzupassen. Die Verordnung gilt ab dem 7. Juni 2022.
Non-Performing Loans (NPLs): EU-Gesetzgeber einigen sich auf neue Regeln, um die Markttransparenz zu verbessern © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihren 2018 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten. Die neuen Regeln sollen die Sekundärmärkte für notleidende Kredite (Non-Performing Loans, NPLs) transparenter machen und einen echten Binnenmarkt für Kreditkäufer und Kreditdienstleister schaffen. „Die neuen Regeln werden die Markttransparenz und den Verbraucherschutz stärken und dazu beitragen, dass die derzeitige Krise und der potenzielle Anstieg der NPLs die Finanzstabilität in der EU nicht beeinträchtigen“, sagte Finanzkommissarin Mairead McGuinness.
EU-Kartellwächter untersuchen Praktiken von Facebook bei Online-Anzeigen © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission startet eine Untersuchung gegen Facebook wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße beim Kleinanzeigendienst „Facebook Marketplace“. Die EU-Wettbewerbshüter prüfen, ob Facebook den Wettbewerb auf benachbarten Märkten beeinträchtigen kann, insbesondere bei Online-Kleinanzeigen, wo das Unternehmen über sein soziales Netzwerk ebenfalls vertreten ist. „Facebook wird jeden Monat von fast 3 Milliarden Menschen genutzt und verfügt über insgesamt fast 7 Millionen Werbekunden. Das Unternehmen sammelt riesige Mengen an Daten über die Aktivitäten der Nutzer seines sozialen Netzwerks und anderer Dienste und ist daher in der Lage, bestimmte Kundengruppen gezielt zu erreichen“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „Wir werden eingehend untersuchen, ob Facebook dank dieser Daten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil insbesondere im Bereich der Online-Kleinanzeigen innehat. In diesem Bereich steht Facebook mit anderen Unternehmen im Wettbewerb, von denen es ebenfalls Daten sammelt.“
Datentransfers innerhalb und außerhalb der EU: Kommission gibt Unternehmen Standardvertragsklauseln an die Hand © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) Standardvertragsklauseln angenommen, die bei EU-weiten sowie internationalen Datentransfers angewendet werden können. Dabei hat sie auch die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt. „Die modernisierten Standardvertragsklauseln bieten Unternehmen ein nützliches Instrument, um sicherzustellen, dass sie die Datenschutzvorschriften einhalten, sowohl für ihre Aktivitäten innerhalb der EU als auch für internationale Datenübermittlungen“, so Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová. Eine Standardvertragsklausel bezieht sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, eine zweite zur Verwendung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.