Non-Performing Loans (NPLs): EU-Gesetzgeber einigen sich auf neue Regeln, um die Markttransparenz zu verbessern © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihren 2018 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten. Die neuen Regeln sollen die Sekundärmärkte für notleidende Kredite (Non-Performing Loans, NPLs) transparenter machen und einen echten Binnenmarkt für Kreditkäufer und Kreditdienstleister schaffen. „Die neuen Regeln werden die Markttransparenz und den Verbraucherschutz stärken und dazu beitragen, dass die derzeitige Krise und der potenzielle Anstieg der NPLs die Finanzstabilität in der EU nicht beeinträchtigen“, sagte Finanzkommissarin Mairead McGuinness.
EU-Kartellwächter untersuchen Praktiken von Facebook bei Online-Anzeigen © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission startet eine Untersuchung gegen Facebook wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße beim Kleinanzeigendienst „Facebook Marketplace“. Die EU-Wettbewerbshüter prüfen, ob Facebook den Wettbewerb auf benachbarten Märkten beeinträchtigen kann, insbesondere bei Online-Kleinanzeigen, wo das Unternehmen über sein soziales Netzwerk ebenfalls vertreten ist. „Facebook wird jeden Monat von fast 3 Milliarden Menschen genutzt und verfügt über insgesamt fast 7 Millionen Werbekunden. Das Unternehmen sammelt riesige Mengen an Daten über die Aktivitäten der Nutzer seines sozialen Netzwerks und anderer Dienste und ist daher in der Lage, bestimmte Kundengruppen gezielt zu erreichen“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „Wir werden eingehend untersuchen, ob Facebook dank dieser Daten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil insbesondere im Bereich der Online-Kleinanzeigen innehat. In diesem Bereich steht Facebook mit anderen Unternehmen im Wettbewerb, von denen es ebenfalls Daten sammelt.“
Datentransfers innerhalb und außerhalb der EU: Kommission gibt Unternehmen Standardvertragsklauseln an die Hand © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) Standardvertragsklauseln angenommen, die bei EU-weiten sowie internationalen Datentransfers angewendet werden können. Dabei hat sie auch die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt. „Die modernisierten Standardvertragsklauseln bieten Unternehmen ein nützliches Instrument, um sicherzustellen, dass sie die Datenschutzvorschriften einhalten, sowohl für ihre Aktivitäten innerhalb der EU als auch für internationale Datenübermittlungen“, so Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová. Eine Standardvertragsklausel bezieht sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, eine zweite zur Verwendung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.
EU plädiert bei WTO für gerechten Zugang für ärmere Länder zu Impfstoffen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Die Europäische Union hat heute (Freitag) die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) dazu aufgefordert, sich für eine weltweite Versorgung mit Corona-Impfstoffen und Behandlungsmöglichkeiten einzusetzen. „Unser unmittelbares, dringendes Ziel ist es, einen gerechten Zugang für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu gewährleisten, um Impfstoffe breiter und schneller zu verteilen“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die EU schlage konkrete kurz- und mittelfristige Lösungen vor, um den allgemeinen Zugang zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen.
Mitgliedstaaten müssen EU-Urheberrechtsregeln bis 7. Juni umsetzen © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Am kommenden Montag (7. Juni) endet die Frist, in der die Mitgliedstaaten die neuen EU-Urheberrechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Die neue Urheberrechtsrichtlinie schützt kreatives Schaffen im digitalen Zeitalter und bringt konkrete Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, die Kreativwirtschaft, die Presse, Forscherinnen und Forscher, Lehrkräfte und Einrichtungen des Kulturerbes in der gesamten EU. Gleichzeitig wird die neue Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme europäischen Rundfunkveranstaltern die grenzüberschreitende Bereitstellung bestimmter Programme über ihre Online-Dienste erleichtern. Darüber hinaus hat die Kommission heute ihre Leitlinien zu Artikel 17 der neuen Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht, der neue Vorschriften für Plattformen für das Teilen von Online-Inhalten vorsieht.