08.06.2021 Brüssel. Die Reformen im Bereich der Justiz und Korruptionsbekämpfung in Rumänien haben in diesem Jahr wieder neuen Schwung erhalten. Damit zeichnet sich eine Kursänderung nach den Rückschritten zwischen 2017-2019 ab. Das geht aus dem heute (Dienstag) von der Europäischen Kommission vorgelegten Bericht über die Fortschritte bei Justizreform und Korruptionsbekämpfung in Rumänien hervor. Seit 2007 führt die Kommission das Kooperations- und Kontrollverfahren durch, um die Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung der Verpflichtungen in diesen Bereichen zu bewerten.
In dem Bericht wird über die seit Oktober 2019 erzielten Fortschritte Bilanz gezogen und bewertet, inwieweit die zwölf Empfehlungen vom Januar 2017 und die acht zusätzlichen Empfehlungen vom November 2018 innerhalb der vier bestehenden Vorgaben umgesetzt wurden. Für den Reformprozess und auch für den Abschluss des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) ist es von entscheidender Bedeutung, dass Rumänien alle verbleibenden Empfehlungen umsetzt.
Seit dem letzten Fortschrittsbericht im Jahr 2019 wurde bei den Parametern der CVM-Vorgaben eine positive Entwicklung verzeichnet. Die Kommission begrüßt, dass die Reformen 2021 neuen Schwung erhalten haben und eine Kursänderung in Bezug auf die Rückschritte des Zeitraums 2017-2019 zu beobachten ist. Dies hat zur Folge, dass bei allen noch offenen CVM-Empfehlungen Fortschritte gemacht werden und viele davon, sofern diese Fortschritte anhalten, realisiert werden könnten.
Die Kommission sieht der Umsetzung dieser Zusage der rumänischen Behörden in konkrete gesetzgeberische und andere Maßnahmen erwartungsvoll entgegen. Das Urteil des Gerichtshofs vom 18. Mai 2021 gibt einen klaren Rahmen und eine klare Richtung für die laufenden Reformen vor, um sicherzustellen, dass die CVM-Vorgaben unter uneingeschränkter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des EU-Rechts im Allgemeinen zufriedenstellend erfüllt werden. Nun muss dafür gesorgt werden, dass das Urteil in den neu anzunehmenden Rechtsvorschriften gebührend berücksichtigt wird.
Die Kommission wird die Entwicklungen im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens weiterhin aufmerksam verfolgen, bis die Vorgaben erfüllt sind, und parallel dazu ihre Zusammenarbeit mit Rumänien – wie mit allen Mitgliedstaaten – im Rahmen des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus fortsetzen. Wie in der Mitteilung zur Rechtsstaatlichkeit vom September 2020 angekündigt wurde, wird die Überwachung nach Abschluss des Kooperations- und Kontrollverfahrens mittels horizontaler Instrumente weitergeführt. Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus bietet einen Rahmen, um diese Themen in Zukunft voranzutreiben.
Die Kommission fordert Rumänien auf, die im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und weiterhin auf die Umsetzung aller verbleibenden Empfehlungen hinzuarbeiten. Sie ist zuversichtlich, dass Rumänien die Vorgaben des Kooperations- und Kontrollverfahrens erfüllen kann, wenn es den derzeitigen positiven Trend fortsetzt und die Reformen, zu denen es sich verpflichtet hat, entschlossen annimmt und umsetzt. Die Kommission ist bereit, die rumänischen Behörden dabei zu unterstützen.
Hintergrund
Das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) wurde beim Beitritt Rumäniens zur EU im Jahr 2007 als Übergangsmaßnahme eingeführt, um die Bemühungen des Landes um eine Reform seines Justizwesens zu unterstützen und die Korruptionsbekämpfung voranzubringen. Dabei handelte es sich um eine gemeinsame Verpflichtung Rumäniens und der EU. Gemäß dem Beschluss zur Einführung des Verfahrens – und wie vom Rat betont und vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bestätigt – endet das Verfahren, sobald Rumänien alle Vorgaben zufriedenstellend erfüllt hat.
Im Januar 2017 nahm die Kommission eine umfassende Bewertung der Fortschritte Rumäniens in den zehn Jahren seit der Einleitung des Verfahrens vor. Dabei ergab sich ein deutlicheres Bild der signifikanten Erfolge, die in dieser Zeit erzielt wurden. Die Kommission konnte daraufhin zwölf spezifische Empfehlungen formulieren, mit deren Erfüllung das Verfahren abgeschlossen würde. Der Abschluss des Verfahrens wurde allerdings davon abhängig gemacht, dass diese Empfehlungen auf unumkehrbare Weise umgesetzt und keine Entwicklungen eintreten würden, die die erzielten Fortschritte rückgängig machen.
Seither hat die Kommission drei Bewertungen der bei der Umsetzung der Empfehlungen erzielten Fortschritte vorgenommen. Im November 2017 stellte die Kommission zum einen Fortschritte bei einer Reihe von Empfehlungen fest, zum anderen aber merkte sie an, dass die Reformbemühungen an Schwung verloren hätten, und warnte vor der Gefahr, dass Vorgaben, die im Bericht vom Januar 2017 bereits als erfüllt erachtet wurden, erneut geprüft werden müssten. Im Bericht vom November 2018 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Entwicklungen die Unumkehrbarkeit der Fortschritte rückgängig gemacht oder infrage gestellt hatten und dass zusätzliche Empfehlungen formuliert werden müssten. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat teilten diese Sichtweise. Im Bericht vom Oktober 2019 begrüßte die Kommission, dass die rumänische Regierung den Wunsch geäußert hatte, ihren Ansatz zu korrigieren, bedauerte jedoch, dass das Land sich nicht zur Umsetzung sämtlicher Empfehlungen verpflichtet hatte.
Im Jahr 2020 verkomplizierte sich die Lage insbesondere aufgrund der COVID-19-Pandemie. Angesichts dieser Umstände veröffentlichte die Kommission keinen CVM-Bericht, überwachte aber die Entwicklungen weiter aufmerksam und setzte die Zusammenarbeit und den Dialog mit den rumänischen Behörden und Interessenträgern – unter anderem auch im Rahmen des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus – fort. Im September 2020 nahm die Kommission ihren Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 „Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“ an. Der Bericht beleuchtet die Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten in den Bereichen Justizreform, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Das Länderkapitel für Rumänien enthält Informationen zu den Entwicklungen bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung seit dem CVM-Bericht vom Oktober 2019.
Eine wichtige Entwicklung ist das vom EuGH am 18. Mai 2021 in einer Reihe von Vorabentscheidungsersuchen gefällte Urteil, mit dem das Wesen des Kooperations- und Kontrollverfahrens und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen Rumäniens geklärt wurden.
Der heute vorgelegte Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der von Rumänien seit Oktober 2019 unternommenen Schritte und stützt sich dabei auf den ständigen Dialog zwischen den rumänischen Behörden und den Dienststellen der Kommission.
Links zum Thema:
Fragen und Antworten: Kooperations- und Kontrollverfahren: Fortschrittsbericht zu Rumänien
Alle Berichte zum Kooperations- und Kontrollverfahren
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.