EU-geförderte Projekte weisen Wege aus der Pandemie © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Viele der von der Europäischen Kommission in der Pandemie unterstützten Unternehmen und Projekte haben bereits vielversprechende Ergebnisse erzielt. Dazu gehören Innovationen wie wiederverwendbare, selbstreinigende Masken, eine Antikörperplattform zur Behandlung schwerer Infektionsfälle und Geräte zur Fernbeobachtung von Patienten. Die Kommission hat im vergangenen Jahr über das Pilotprojekt des Europäischen Innovationsrats und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut 226 Millionen Euro in die Unterstützung von innovativen Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Projekten investiert, um Lösungen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie zu entwickeln.
Grünes Licht aus dem Parlament: Gesundheitsprogramm EU4Health kann starten © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

Die Europäische Kommission hat die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum neuen EU-Gesundheitsprogramm EU4Health begrüßt. Das Votum gestern (Dienstag) ist eine wichtige Etappe für die Bereitstellung von 5,1 Milliarden Euro, mit denen die Gesundheitssysteme gestärkt und Innovationen im Gesundheitssektor gefördert werden können. „Die Krise hat uns alle gleichermaßen und unterschiedslos getroffen. Gleichzeitig bestand jedoch ein Ungleichgewicht zwischen den Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger und der begrenzten Zuständigkeit der EU in Gesundheitsfragen“, sagte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. „EU4Health ist eine der greifbarsten und konkretesten Antworten auf COVID-19: damit verfügen wir nun über ein gesundheitspolitisches Instrument, mit dem wir Gesundheitskrisen bewältigen können.“
EU-Sozialanleihe aus dem Kurzarbeitsprogramm SURE fast zehnfach überzeichnet © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Im Rahmen des EU-Kurzarbeitsprogramms SURE hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) eine Sozialanleihe von 9 Milliarden Euro ausgegeben. Damit sollen Arbeitsplätze ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt und die sozioökonomischen Folgen der Coronavirus-Pandemie abgefedert werden. Es war die fünfte Anleiheemission im Rahmen des Programms SURE und die zweite im Jahr 2021. Die Anleihe stieß bei den Anlegern auf großes Interesse, daher konnte die Kommission erneut sehr gute Finanzierungsbedingungen direkt an die EU-Mitgliedstaaten weitergeben.
Humanitäre Hilfe: Neuer Ansatz für weltweite Unterstützung der EU angesichts der Auswirkungen von COVID-19 © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat sich heute (Mittwoch) für stärkere humanitäre Maßnahmen der Europäischen Union weltweit ausgesprochen, um den durch die COVID-19-Pandemie gestiegenen Bedarf zu decken. In der Mitteilung werden eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen eines „Team Europa“-Ansatzes vorgeschlagen, um schnell humanitäre Hilfe bereitzustellen zu können: die Ressourcenbasis soll erweitert, günstige Rahmenbedingungen für humanitäre Partner gefördert und die Ursachen von Krisen weiter bekämpft werden. Dabei stehen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und Maßnahmen zur Bewältigung der dramatischen Auswirkungen des Klimawandels im Mittelpunkt.
Schluss mit „Greenwashing“: EU-Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen ab heute in Kraft © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist heute (Mittwoch) ein Eckpfeiler des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen in Kraft getreten. Die Verordnung zielt darauf ab, verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen und „Greenwashing“ zu verhindern. Mit den neuen Regeln setzt die EU weltweit beachtete Standards, wie i) Finanzdienstleister und Berater Endanleger über Nachhaltigkeitsrisiken informieren, ii) wie die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft offengelegt werden und iii) wie Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.