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Sieben Monate nach Inkrafttreten neuer Regeln gegen ungerechtfertigtes Geoblocking sind sich die Verbraucher ihrer neuen Regeln mehrheitlich bewusst. In Deutschland sind dies 53 Prozent, EU-weit 50 Prozent. Wenn es allerdings um die konkreten Rechte beim grenzüberschreitenden Online-Shopping geht, besteht noch Nachholbedarf: 31 Prozent der deutschen Verbraucher und 29 Prozent im EU-Durchschnitt wissen über ihre spezifischen Rechte Bescheid. Das geht aus einer heute (Donnerstag) veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervor.
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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) einen Aufruf an Interessensvertreter gestartet, Stellungnahmen für ein vereinfachtes Verfahren beim kombinierten Einsatz von nationalen Beihilfen und von EU-Beihilfen einzureichen. Die Stellungnahmen können bis zum 27. September 2019 auf dieser Website abgegeben werden.
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Die Europäische Kommission hat heute 22 außergewöhnliche Innovatoren aus den Bereichen Unternehmertum, Risikokapital, Wissenschaft und Technologie in den Beirat des Europäischen Innovationsrates berufen, darunter zwei aus Deutschland, Ingmar Hoerr von CureVac und Kirsten Bock von media tech. Aufgrund ihres Fachwissens aus der Innovations- und Geschäftswelt werden die Mitglieder des Beirats beauftragt, die Kommission bei strategischen und operativen Entscheidungen im Rahmen des Europäischen Innovationsrates zu unterstützen.
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Die Region am Horn von Afrika leidet unvermindert unter einer schweren humanitären Krise. Daher hat die EU-Kommission heute (Donnerstag) ein neues Hilfspaket in Höhe von 110,5 Millionen Euro angekündigt. „Die EU ist entschlossen, die Not leidenden Menschen am Horn von Afrika zu unterstützen. Ich habe die Region mehrmals besucht und kann daher bestätigen, dass die EU-Partner einen echten Beitrag zur Unterstützung der Bedürftigsten leisten“, sagte Christos Stylianides‚ EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement.
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Die EU hat heute (Donnerstag) über ihren Regionalen Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrien-Krise weitere Hilfe in Höhe von 100 Millionen Euro für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Aufnahmegemeinschaften in Libanon, Jordanien und Irak freigegeben. Die Finanzhilfe dient der Stärkung von öffentlichen Dienstleistungen, dem verbesserte Zugang zur Hochschulbildung und dem Ausbau der Kinderschutzeinrichtungen.