03.07.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Bestandsaufnahme der von den italienischen Behörden angekündigten zusätzlichen steuerlichen Maßnahmen vorgenommen und hat beschlossen, dem Rat nicht die Eröffnung eines Defizitsverfahrens vorzuschlagen, da Italien zum jetzigen Zeitpunkt das Schuldenkriterium nicht erfüllt hat.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro, den sozialen Dialog, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständig, sagte: „Ich begrüße die Maßnahmen der italienischen Regierung, um ein besseres Haushaltsergebnis im Jahr 2019 zu gewährleisten. Die Gewährleistung solider öffentlicher Finanzen ist ein Fundament für Vertrauen und Wachstum. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Zusage einzuhalten, einen Haushalt 2020 im Einklang mit den EU-Finanzvorschriften vorzubereiten und so weitere Unsicherheiten zu vermeiden.“
„Ziel des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist es nicht, jemanden zu bestrafen oder zu disziplinieren, sondern dafür zu sorgen, dass die Regierungen solide öffentliche Finanzen verfolgen und Probleme rasch korrigieren, wenn sie auftreten. Ich freue mich, dass dies heute der Fall ist. Die italienische Regierung hat auf das Signal der Kommission vor einem Monat, dass ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gerechtfertigt ist, mit der Annahme eines soliden Maßnahmenpakets reagiert, das eine weitgehende Einhaltung des Pakts gewährleistet. Wir werden die Umsetzung dieser Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte sorgfältig überwachen. Darüber hinaus sind wir bereit, dafür zu sorgen, dass der Haushaltsentwurf 2020, der im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden soll, dem Pakt entspricht. Ich habe keinen Zweifel daran, dass wir in diesem Zusammenhang nahtlos mit der nächsten Kommission zusammenarbeiten werden“, ergänzte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll.
Am 5. Juni 2019 bewertete die Kommission in ihrem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags die Faktoren, die zur Verletzung der Schuldenbemessungsgrenze durch Italien im Jahr 2018 führten. In dem Bericht wurde das Haushaltsergebnis Italiens im Jahr 2018 und die Haushaltsvorausschätzungen für 2019 und 2020 untersucht und festgestellt, dass ein Defizit gerechtfertigt war. Diese Schlussfolgerung wurde vom Wirtschafts- und Finanzausschuss in seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2019 unterstützt.
Am 1. Juli verabschiedete die italienische Regierung ihren Halbjahreshaushalt für 2019 sowie ein Dekret, das eine Korrektur für 2019 in Höhe von 7,6 Milliarden Euro oder 0,42 Prozent des BIP vorsieht. Infolgedessen wird erwartet, dass das Gesamtdefizit Italiens im Jahr 2019 2,04 Prozent des BIP erreichen wird.
Nächste Schritte
Die Kommission wird die Ausführung des Haushaltsplans 2019 genau überwachen und die Übereinstimmung des Haushaltsplanentwurfs 2020 mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt bewerten. Darüber hinaus werden Fortschritte bei den Strukturreformen in den länderspezifischen Empfehlungen entscheidend sein, um ein höheres Wachstum zu gewährleisten und so zu einem Rückgang der Schuldenquote beizutragen. Die Kommission wird die Umsetzung dieser Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters bewerten.
Links zum Thema:
Commission concludes that an Excessive Deficit Procedure is no longer warranted for Italy at this stage
Presseinformation der EU-Kommission vom 03.07.2019.
Communication ‚The 2019 Spring Round of Fiscal Surveillance for Italy‘
Article 126(3) report on Italy (5 June 2019)
Spring 2019 Economic Forecast: Growth continues at a more moderate pace
Presseinformation der EU-Kommission vom 07.05.2019.
European Semester 2019 Spring Package: Commission issues recommendations for Member States to advance sustainable and inclusive economic growth
Presseinformation der EU-Kommission vom 05.06.2019.
Article 126 of the Treaty on the Functioning of the EU (TFEU)
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.