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Die Europäische Kommission plant eine Steuerbefreiung für Lieferungen an im Ausland stationierte Streitkräfte ähnlich dem NATO-Modell. Sie hat heute (Mittwoch) einen Vorschlag verabschiedet, wonach Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und den Verbrauchsteuern befreit werden sollen, wenn diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.
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Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Obergrenze für die Verwendung von industriell hergestellten Transfetten in Lebensmitteln beschlossen. Sie beträgt 2 Gramm Transfette pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und tritt am 2. April 2021 in Kraft. Die EU-Staaten hatten einen entsprechenden Vorschlag der Kommission zuvor unterstützt.
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Seit heute (Mittwoch) läuft eine öffentliche Konsultation zur künftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Agrar- und Lebensmittelsektor. Sie folgt auf den Abschlussbericht der Task Force „Ländliches Afrika“, die die Europäische Kommission im vergangenen Jahr eingesetzt hatte. Die afrikanischen und europäischen Experten in der Gruppe hatten empfohlen, die Partnerschaft zwischen Afrika und der EU auf drei Ebenen – zwischen Menschen, Unternehmen und Regierungen – auszubauen.