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Die Kommission begrüßt die politische Einigung, die das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten heute (Donnerstag) über neue Regeln für Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken erzielt haben. Die neue Verordnung wird die Offenlegung von Informationen für Anleger stärken und verbessern.
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Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland hat die Kommission eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren verschärft: wegen der mangelnden Umsetzung der Vorschriften über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, wegen der Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Arzneimittelgesetz) und wegen der Nicht-Einhaltung der Vorschriften für Bauprodukte.
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Die EU und die Afrikanische Union (AU) wollen ihre Partnerschaft für den ländlichen Raum in Afrika vertiefen. Die Arbeitsgruppe „Ländliches Afrika“ hat dazu heute (Donnerstag) in Brüssel ihren Abschlussbericht mit konkreten Empfehlungen vorgelegt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Fachleuten zusammen, sie sich in der Landwirtschaft, Agrarindustrie, Entwicklungspolitik und Migrationsthemen ebenso auskennen wie im afrikanischen Agrar- und Nahrungsmittelsektor. „Ihre Empfehlungen zeigen Wege auf, wie öffentliche und private Investitionen gefördert und bewährte Verfahren und Wissen ausgetauscht werden können und wie die politische Zusammenarbeit in allen Bereichen vertieft werden kann“, sagte Agrarkommissar Phil Hogan.