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Wer in einem anderen EU-Land lebt, ist bei der Anerkennung von Geburts- oder Heiratsurkunden oft mit einem großen Verwaltungsaufwand konfrontiert. Ab morgen (Samstag) wird dieser Praxis ein Ende gesetzt. Dann treten neue EU-weite Regeln in Kraft, die verschiedene Verwaltungsverfahren abschaffen. So ist ab morgen ein Echtheitsvermerk (Apostille) für öffentliche Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden), die in einem EU-Land ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen EU-Landes vorgelegt werden, nicht mehr notwendig. Der damit verbundene Kosten- und Verwaltungsaufwand entfällt.
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Die Kommission leitet heute eine Konsultation ein, um Meinungen einzuholen, wie die Rolle des Euro im Energiesektor gestärkt werden kann. „Die Stärkung der internationalen Rolle des Euro im Bereich der Energieinvestitionen und des Energiehandels wird dazu beitragen, das Risiko von Versorgungsunterbrechungen zu verringern und die Autonomie der europäischen Unternehmen zu fördern. Der überwiegende Teil der langfristigen Verträge unserer Energieimporte lautet nicht auf Euro. Dies ist eindeutig nicht nachhaltig und spiegelt nicht die Rolle wider, die der Euro weltweit spielen sollte“, sagte Energiekommissar Miguel Arias Cañete. Beiträge können bis zum 31. März 2019 eingereicht werden.