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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) entschieden, die Funkfrequenzen im Frequenzbereich 3,4-3,8 GHz (oder 3,6 GHz) zu harmonisieren, um den Einsatz von 5G in Europa zu fördern. Damit können die Mitgliedstaaten dieses Band bis zum 31. Dezember 2020 für 5G-Technologien neu organisieren und nutzen, wie es die neuen EU-Telekommunikationsregeln erfordern.
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Die Praxis der EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Zypern und Malta, ausländischen Investoren die Staatsbürgerschaft unter weniger strengen Bedingungen als herkömmlich zu erteilen, birgt für die gesamte EU Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption. Ähnlich gilt dies auch für die Erteilung „goldener Visa“ durch derzeit 20 EU-Staaten. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Kommission in ihrem heute (Mittwoch) veröffentlichten Bericht. Verschärft werde das Problem durch einen Mangel an Transparenz und durch die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
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Zwischen der Europäischen Union und Japan gibt es künftig den weltweit größten Raum für sicheren Datenverkehr. Bei ihrer wöchentlichen Sitzung hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) ihren sog. Angemessenheitsbeschluss angenommen, auf dessen Basis personenbezogene Daten auf der Grundlage starker Schutzgarantien ungehindert zwischen den beiden Volkswirtschaften fließen können. Er gilt wie auch sein von Japan heute angenommenes Äquivalent ab dem heutigen Tag. Die Beschlüsse ergänzen das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan, das am 1. Februar in Kraft treten wird.