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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten betreffen. Gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet oder verschärft die Kommission Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Energie, Umwelt, Binnenmarkt, Justiz und Steuern. In einem Fall, nämlich der Mehrwertsteuererstattung für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, hat die Kommission entschieden, Klage gegen Deutschland zu erheben.
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Weniger Lärm und weniger Treibstoffverbrauch im Flugverkehr: Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Europäische Umweltagentur (EEA) und EUROCONTROL, die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, haben heute (Donnerstag) den zweiten Europäischen Umweltbericht zum Flugverkehr offiziell der EU-Kommission übergeben. Der Bericht gibt einen Überblick über die Nachhaltigkeit des Sektors und zeigt, was getan werden muss, um die Klimaziele zu erreichen.
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Die europaweit geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid basieren auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das hat EU-Umweltkommissar Karmenu Vella mit Blick auf die aktuelle Debatte in Deutschland bekräftigt. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten hatten die EU-Richtlinie zur Luftqualität im Jahr 2008 verabschiedet. Die darin festgeschriebenen Grenzwerte fußen auf den Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation und weiterer wissenschaftlicher Studien.