Digitales COVID-Zertifikat der EU ein weiteres Jahr gültig © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

14.06.2022 Brüssel. Das digitale COVID-Zertifikat der EU kann weiter benutzt werden. Ursprünglich wäre es am 30. Juni 2022 abgelaufen. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat haben sich nun darauf geeinigt, es um ein Jahr zu verlängern, wie von der Kommission vorgeschlagen.
„Die Einigung wird uns dabei helfen, weiterhin freies und sicheres Reisen zu ermöglichen, falls ein Anstieg der Infektionen die vorübergehende Wiedereinführung von Beschränkungen durch die Mitgliedstaaten erforderlich machen sollte“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

„Es sind 1,8 Milliarden Zertifikate ausgestellt, und sind zwei Dinge klar: Die epidemiologische Situation kann sich schnell ändern, und das digitale COVID-Zertifikat der EU war ein wichtiges Instrument, um uns durch die wechselnden Gezeiten zu helfen. Wir setzen uns für eine Rückkehr zur uneingeschränkten Freizügigkeit ein und begrüßen die Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, alle Reisebeschränkungen aufzuheben, einschließlich der Vorlage eines COVID-Zertifikats“, so der Kommissar weiter.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auch darauf geeinigt, einige zusätzliche Änderungen am System der digitalen COVID-Bescheinigung der EU vorzunehmen, damit es für die Bürgerinnen und Bürger noch leichter zugänglich ist. Insbesondere werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, Zertifikate für Teilnehmer an klinischen Versuchen auszustellen und zusätzliche Arten von Antigentests anzuerkennen.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die gestern gefundenen politische Einigung noch förmlich beschließen.

Bis zum 31. Dezember 2022 wird die Kommission einen Bericht über das digitale COVID-Zertifikat der EU veröffentlichen, dem ein Vorschlag zur Verkürzung der Geltungsdauer der Verordnung beigefügt werden kann, der die Entwicklung der epidemiologischen Situation berücksichtigt.

Hintergrund

Um die Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, hatten das Europäische Parlament und der Rat am 14. Juni 2021 die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen. Sie gilt seit dem 1. Juli 2021 und sollte am 30. Juni 2022 auslaufen.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist eine Erfolgsgeschichte für die EU. Das Zertifikat hat den Bürgern in der gesamten Europäischen Union sicheres Reisen ermöglicht, wenn die Mitgliedstaaten aus Gründen der öffentlichen Gesundheit Reisebeschränkungen erlassen haben. Bislang haben die Mitgliedstaaten über 1,8 Milliarden Zertifikate ausgestellt. Darüber hinaus hat es einen weltweiten Standard für den internationalen Reiseverkehr gesetzt. Heute sind 67 Länder und Gebiete an das digitale COVID-Zertifikatssystem der EU angeschlossen, und es wird erwartet, dass sich in Zukunft weitere Länder anschließen werden.

Am 21. Dezember 2021 nahm die Kommission neue Vorschriften für die digitale COVID-Bescheinigung der EU an, mit denen für Reisezwecke eine verbindliche Anerkennungsfrist von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfbescheinigungen festgelegt wurde, die den Abschluss der Primärserie für Reisen innerhalb der EU anzeigen. Diese Vorschriften gelten seit dem 1. Februar 2022. Diese Frist ist auf Bescheinigungen von Personen ab 18 Jahren beschränkt.

Am 25. Januar 2022 stimmte der Rat einer Aktualisierung der Vorschriften zu, um den sicheren und freien Verkehr in der EU während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Inhaber gültiger digitaler EU-COVID-Bescheinigungen sollten bei Reisen innerhalb der EU grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen unterliegen.

Am 3. Februar 2022 schlug die Kommission vor, die Gültigkeit der digitalen COVID-Bescheinigung der EU um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Website zum digitalen COVID-Zertifikat der EU

Verordnung über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler COVID-19-Impf-, Test- und Verwertungsbescheinigungen (digitale COVID-Bescheinigung der EU)

 

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland