Bei Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen prüfen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission fortan nicht nur, ob Hersteller ihre Lieferverträge mit der EU erfüllen. Untersucht wird auch, ob das Bestimmungsland selbst Ausfuhren beschränkt (Grundsatz der Gegenseitigkeit) und wie dort die epidemiologische Lage, die Impfquote und die Impfstoffvorräte sind (Verhältnismäßigkeit). „Die EU ist stolz darauf, Impfstoffhersteller zu beherbergen, die nicht nur die Bürgerinnen und Bürger der EU beliefern, sondern auch weltweit exportieren“, sagte Präsidentin Ursula von der Leyen heute (Mittwoch). „Freie Fahrt sollte aber in beide Richtungen gelten.“ Auf die Frage nach dem Fund von 29 Millionen Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca in einer Abfüllanlage in Italien erinnerte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis daran, dass AstraZeneca der EU für das erste Quartal 120 Millionen Dosen des Impfstoffs vertraglich zugesichert habe, aber nur 30 Millionen liefern wolle. „Und selbst von dieser Zahl sind sie Stand heute noch weit entfernt.“