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Die Verhandlungsführer der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates haben gestern (Donnerstag, 13.12) bei den Urheberrechtsvorschriften für Fernseh- und Hörfunksendungen einen wichtigen Durchbruch erzielt. Damit können europäische Fernsehveranstalter in Zukunft bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Nachholdienst online leichter anbieten. Weiterverbreitungsdienste werden mehr Hörfunk- und Fernsehprogramme einfacher übertragen können.
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Von Abtsgmünd bis Zinnowitz: In 200 Gemeinden in Deutschland finanziert die EU kostenlose Internet-Hotspots. Informationen zu allen geförderten Gemeinden hat die EU-Kommission veröffentlicht. Bei dem ersten Aufruf der EU-Kommission für kostenlose drahtlose Internet-Hotspots haben sich über 13.000 Gemeinden aus der ganzen EU beworben, 1824 allein aus Deutschland. Als Ergebnis dieser ersten Runde erhalten 2800 Gemeinden Gutscheine im Wert von je 15.000 Euro, darunter sind rund 220 deutsche Gemeinden.
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Die EU geht weiter gegen Kunststoffmüll im Meer vor. Das Europäische Parlament und der Rat haben gestern eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften zur Sammlung von Schiffsabfällen an Häfen erreicht. Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Abfälle auf hoher See reduzieren, indem sie dafür sorgen, dass Schiffsabfälle nicht im Meer entsorgt, sondern zurück an Land gebracht und dort an den Häfen entsorgt werden. Die Vorschriften sind Teil der europäischen Strategie zur Reduzierung von Kunststoffabfällen.
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Vorweihnachtsfreude für Weinliebhaber: Die Europäischen Kommission hat der Eintragung von vier Weinen aus Rheinland-Pfalz als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) zugestimmt. Geschützt sind damit der Monzinger Niederberg aus dem gleichnamigen Anbaugebiet rund um die Stadt Monzingen, der Uhlen Blaufüsser Lay, der Uhlen Laubach und der Uhlen Roth Lay aus dem Anbaugebiet der Winninger Uhlen bei Koblenz. Weine, die den Namen der Region tragen, stammen nicht nur zu 100 Prozent aus der Region, sondern müssen auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
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Die Europäische Kommission will im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und Zahlungsdienstleistern wie Kreditkarten- und Lastschriftanbietern beitragen. Mehr als 90 Prozent der Online-Käufe erfolgen über einen Zahlungsdienstleister wie Kreditkarten- und Lastschriftanbieter. Die von diesen Unternehmen gespeicherten Daten können den Finanzämtern ein nützliches Instrument zur Kontrolle der Mehrwertsteuerpflicht beim grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und Dienstleistungen an die Hand geben.
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Betrug und Fälschung beim bargeldlosen Zahlungsverkehr soll künftig schärfer bekämpft werden. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten haben sich gestern auf entsprechende Vorschriften geeinigt. Online-Betrug dient häufig zur Finanzierung anderer krimineller Aktivitäten wie Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel. Dank der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten wesentlich mehr Möglichkeiten, Cyberkriminelle abzuschrecken, zu verfolgen und zu bestrafen.
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Um Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können, wird der Austausch von Strafregistereinträgen und Identitätsdaten verurteilter Drittstaatenangehöriger und staatenloser Personen vereinfacht. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich gestern über den Vorschlag der Kommission geeinigt, eine zentrale Online-Datenbank auf der Grundlage des bestehenden Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS einzurichten.