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Ein verändertes Konsumverhalten wird die europäischen Agrarmärkte bis 2030 umformen. Das gilt laut heute veröffentlichter Prognosen der EU-Kommission sowohl für Fleisch als auch für Ackerfrüchte, Milch und Milcherzeugnisse sowie für Obst und Gemüse. Der Ursprung von Lebensmitteln und die mit ihnen verbundene Umweltbelastung werden für die Verbraucher künftig wichtiger.
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Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 und der zahlreichen nationalen Parlaments- und Kommunalwahlen, die bis 2020 in den Mitgliedstaaten anstehen, hat die Europäische Kommission gestern einen Aktionsplan vorgelegt, um in Europa und über Europas Grenzen hinaus verstärkt gegen Desinformation vorzugehen.
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Der Europäische Sozialfonds wird verbessert, um effizienter auf die aktuellen Herausforderungen reagieren zu können und so die soziale Dimension der EU zu stärken. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Parlaments hat eine Überarbeitung der Regeln zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut in der EU unterstützt.
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Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass EU-Fördergelder selbstverständlich nicht an Organisationen fließen dürfen, die gegen die EU-Grundwerte oder gegen die Ziele der Kommission beim Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Intoleranz verstoßen. Dazu will sie die bereits bestehenden Schutzvorkehrungen im Regelwerk zur Fördermittelvergabe überprüfen.
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Die Integration der Roma in den EU-Mitgliedstaaten kommt nur schleppend voran. Bei der Bildung und Armutsbekämpfung hat sich die Lage zwar verbessert, aber im Gesundheitsbereich und beim Zugang zu Beschäftigung und Wohnungen sind kaum Verbesserungen zu verzeichnen. Dies geht aus der heute von der EU-Kommission vorgestellten Bewertung der Strategien der Mitgliedstaaten zur Integration der Roma für den Zeitraum 2011-2017 hervor.
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In der Europäischen Union sind gestern neue Maßnahmen zur strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche in Kraft getreten. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass Kriminellen und Terroristen bei Geldwäschedelikten überall in der EU dieselben strengen Strafen drohen, mindestens aber eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.