23.12.2020 Brüssel. Am 31. Dezember endet der Übergangszeitraum zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Unabhängig vom Verhandlungsergebnis wird es ab dem 1. Januar 2021 weitreichende Änderungen für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger geben. Da diese Veränderungen unvermeidbar sind, müssen alle dafür sorgen, dass sie vorbereitet sind. Die Europäische Kommission hat über das Europe-Direct-Kontaktzentrum einen zentralen Service für alle Fragen im Zusammenhang mit den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingerichtet.
Über diese Kontaktstelle können Sie Ihre Fragen per Telefon oder per E-Mail stellen, in allen 24 EU-Sprachen. Das Kontaktzentrum ist aus den 27 Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich über ein kostenloses Telefon (00 800 6 7 8 9 10 11) und ein Webformular erreichbar.
Spezielle Informationen für Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, sind hier abrufbar. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch eine Hotline für Unternehmerinnen und Unternehmer (link is external) mit Fragen zur Brexit-Entscheidung eingerichtet.
Aktualisierte Informationen über die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien stehen auch hier zur Verfügung. Dies ist Teil der allgemeinen Bereitschaft der EU für das Ende der Übergangsperiode.
Die EU-Kommission und ihre Task Force für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich haben seit 2017 daran gearbeitet, die Europäische Union auf die Veränderungen nach dem Ende des Übergangszeitraums vorzubereiten. Die Kommission hat dazu auch eng mit den EU-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um Bürger und Unternehmen über die Folgen des Brexit zu informieren. Die Kommission veröffentlichte branchenspezifische Leitlinien in allen Amtssprachen der EU mit Informationen darüber, was Behörden, Unternehmen und Privatpersonen unternehmen müssen, um sich auf die Veränderungen zum Jahreswechsel vorzubereiten. Parallel dazu hat sie auch eine Checkliste für Unternehmen veröffentlicht. Diese Hinweise erläutern die Folgen des Endes der Übergangszeit, die mit oder ohne ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eintreten werden, und bleiben somit unabhängig vom Ergebnis der laufenden Verhandlungen gültig. Weitere Informationen einschließlich der branchenspezifischen Leitlinien finden Sie auf der Website „Startklar für das Ende des Übergangszeitraums“.
Die am 9. Juli 2020 verabschiedete Mitteilung der Kommission „Bereit für Veränderungen“ gibt einen nach Sektoren gegliederten Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen sich in jedem Fall etwas ändern wird. Sie enthält Maßnahmen, die nationale Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger treffen sollten, um auf diese Änderungen vorbereitet zu sein.
Am 10. Dezember hat die Europäische Kommission ein Paket von gezielten Notfallmaßnahmen für einen möglichen No-Deal am 1. Januar 2021 vorgestellt. Mit den Maßnahmen sollen die grundlegenden Anbindungen im Luft- und Straßenverkehr sowie der gegenseitige Zugang von Schiffen der EU und des Vereinigten Königreichs zu Fanggebieten in den Gewässern der jeweils anderen Partei sichergestellt werden. Mit den Notfallmaßnahmen soll der Zeitraum überbrückt werden, in dem kein Abkommen in Kraft ist. Sollte kein Abkommen zustande kommen, laufen die Maßnahmen nach einer festgelegten Zeit wieder aus.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.