Auf Reisen in der EU: Weniger als die Hälfte der Deutschen kennt ihre Rechte © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Aurore Martignoni

13.01.2020 Brüssel. Die EU-Fahrgastrechte sind zu wenig bekannt: Nur 32 Prozent der EU-Bürger wissen, dass es in der EU Passagierrechte für Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisende gibt. In Deutschland sind es immerhin 44 Prozent. Diejenigen, die in den in den letzten zwölf Monaten per Flugzeug, Bahn (Fernverkehr), Reisebus, Schiff oder Fähre unterwegs waren, wissen etwas besser Bescheid. Europaweit wissen immerhin 43 Prozent von ihnen, dass es EU-Passagierrechte gibt. Das ist das Ergebnis einer Eurobarometer-Umfrage, die die EU-Kommission heute (Montag) veröffentlicht hat.

„Die Europäische Union ist weltweit der einzige Raum, in dem die Bürger durch umfassende Fahr- und Fluggastrechte geschützt sind. Aber diese Rechte müssen noch besser bekannt gemacht werden und leichter verständlich und durchsetzbar sein“, sagte die EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean.

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Rechte von Flug- und Bahnreisenden zu modernisieren, um sowohl den Fahr- und Fluggästen als auch den Dienstleistern mehr Rechtssicherheit bieten. Die Kommissarin forderte die europäischen Gesetzgeber auf, rasch eine Einigung darüber zu erzielen.

Die Fahr- und Fluggastrechte werden auf EU-Ebene festgelegt. Für ihre Anwendung sorgen dann die Verkehrsunternehmen, und ihre Durchsetzung ist Sache der zuständigen nationalen Behörden. Angesichts der unterschiedlichen Praktiken in den einzelnen Ländern können Flug- oder Fahrgäste aber mitunter nur schwer überblicken, was genau zu tun ist und an wen sie sich wenden können, zumal die Reisen häufig über EU-Grenzen hinweggehen.

Nächste Schritte

Die Ergebnisse der Umfrage werden in zwei Verfahren zur Annahme von Rechtsvorschriften über die Rechte von Bahn- und Flugreisenden und bei Bewertungen der Rechte von Busreisenden, der Rechte der Passagiere von Schiffen und Fähren und der Rechte von Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität einfließen. In diesem Zusammenhang wird auch die Barrierefreiheit multimodaler Dienste geprüft.

Hintergrund

Die Umfrage wurde vom 19. Februar bis zum 4. März 2019 durchgeführt. Insgesamt wurden 27 973 EU-Bürgerinnen und Bürger befragt.

Links zum Thema:

Weniger als die Hälfte der Reisenden in der EU kennen die europäischen Fahr- und Fluggastrechte
Presseinformation der EU-Kommission vom 13.01.2020.

Vollständige Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage zum Thema Passagierrechte

Informationen zu den Passagierrechten in der EU finden Sie im Internetportal Ihr Europa

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.