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Die EU-Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer, die auf dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ beruhen, sollen – gemäß den am Montag vom Verkehrsausschuss gebilligten Änderungen – auch für sogenannte Kabotage-Lieferungen gelten. Das bedeutet, dass für Lkw-Fahrer, die Waren in einen anderen Mitgliedstaat liefern, die gleichen Vergütungsregeln gelten wie für Fahrer im Gastland.
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Kommissionspräsident Juncker hat für Sonntag ein informelles Arbeitstreffen in Brüssel zum Thema Migration und Asyl einberufen, um mit einer Gruppe von Staats- und Regierungschefs interessierter Mitgliedstaaten im Vorfeld des anstehenden Europäischen Rates an europäischen Lösungen zu arbeiten. Am Dienstagabend traf Juncker in Meseberg mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zusammen. Juncker lobte die deutsch-französische Erklärung von Meseberg als wichtigen politischen Schritt für die Fortentwicklung der EU. Zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion hat die Kommission heute (20. Juni) ihren Beitrag für den anstehenden EU-Gipfel veröffentlicht. Zum Stand der Gipfelvorbereitungen zu Migration und Asyl wird Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos morgen Stellung nehmen. Die EU-Kommission befasste sich heute auch mit dem Brexit und dem Rechtsstaatsdialog mit Polen.
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Zwischen den Verhandlungsführern der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates wurden heute (20. Juni) zwei ehrgeizige politische Einigungen über die Überwachung der Energieunion und neue Regeln zur Verbesserung der Energieeffizienz in Europa erzielt. Der neue Rechtsrahmen enthält ein Energieeffizienzziel für die EU für 2030 von 32,5 Prozent  mit einer Aufwärtsrevisionsklausel bis 2023. Zusammen mit dem kürzlich vereinbarten Ziel von 32 Prozent  erneuerbarer Energie für die EU bis 2030 wird Europa in der Lage sein, den Übergang zu sauberer Energie zu vollenden und die in der Pariser Vereinbarung festgelegten Ziele zu erreichen.  Mit der Vereinbarung zur Verwaltung der Energieunion sind die Mitgliedstaaten zudem in der Lage, die Energieunion zu steuern.
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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Luxemburg zwei Unternehmen der Engie-Gruppe erlaubt hat, rund ein Jahrzehnt lang auf nahezu die Gesamtheit ihrer Gewinne keine Steuern zu zahlen. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Engie daraus ein unangemessener Vorteil entstand. Luxemburg muss nun nicht gezahlte Steuern in Höhe von rund 120 Mio. Euro zurückfordern.