Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahme zu aktualisiertem Vorschlag © Europäische Union, 2014, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission bittet die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger um Stellungnahme zu ihrem aktualisierten Vorschlag, aus nationalen Mitteln gewährte Beihilfen für Vorhaben, die im Rahmen bestimmter zentral verwalteter EU-Programme unterstützt werden, von der vorherigen beihilferechtlichen Prüfung durch die Kommission auszunehmen. Die Mitgliedstaaten wurden bereits zu einem früheren Vorschlagsentwurf konsultiert.
EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt Beihilfe für den Flughafen Saarbrücken © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Betriebsbeihilfe in Höhe von 18,2 Millionen Euro für den Flughafen Saarbrücken genehmigt. Der Regionalflughafen wird vom staatlichen Unternehmen Flughafen Saarland betrieben. Die Staatshilfe wird dazu beitragen, die Anbindung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die regionale Entwicklung in der Region zu erleichtern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Von der Leyen: „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank an den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht erinnert. „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst. Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die Funktionsfähigkeit des Eurosystems und des Rechtssystems der Union sicherzustellen“, so Kommissionspräsidentin von der Leyen in einer gestern (Sonntag) veröffentlichten Erklärung. „Wir analysieren derzeit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Detail. Und wir prüfen mögliche nächste Schritte, welche auch die Option von Vertragsverletzungsverfahren umfassen könnten.“
Coronakrise: Kommission erweitert Rahmen für staatliche Beihilfen und legt neue Auflagen fest © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen vom 19. März zum zweiten Mal ausgeweitet. Damit werden gezielte staatliche Maßnahmen in Form von Rekapitalisierungsbeihilfen für in Not geratene Nichtfinanzunternehmen ermöglicht, gleichzeitig aber Vorkehrungen getroffen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. „Wenn die Mitgliedstaaten Hilfsmaßnahmen beschließen, werden wir über die heute angenommenen Vorschriften sicherstellen, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung hinreichend vergütet wird und Auflagen gelten, darunter ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Bonuszahlungen sowie weitere Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.
Einreisebeschränkung für Reisen in EU soll bis 15. Juni verlängert werden © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Kommission hat vorgeschlagen, die bestehende Einreisebeschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU um weitere 30 Tage bis zum 15. Juni zu verlängern. Eine entsprechende Aufforderung erging am Freitag an die Schengen-Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Länder. „Das übergeordnete Ziel bleibt nach wie vor, die Ausbreitung des Coronavirus durch die Begrenzung sozialer Interaktion einzudämmen. Trotz der Fortschritte in vielen europäischen Ländern bleibt die Lage weltweit sehr instabil. Eine stufenweise Umsetzung der Maßnahmen und die schrittweise Aufhebung von Schutzvorkehrungen sind daher unerlässlich“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.