Leitlinien: Humanitäre Hilfe für Syrien in der Coronakrise kann trotz Sanktionen geleistet werden © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) ausführliche Leitlinien dazu veröffentlicht, wie weltweit in den Ländern und Gebieten humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise geleistet werden kann, für die EU-Sanktionen gelten. Die heute veröffentlichten Leitlinien zu Syrien sind der erste Teil eines umfassenden Informationspakets, das praktische Orientierung dazu gibt, wie die EU-Sanktionen eingehalten werden können, wenn humanitäre Hilfe im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie geleistet wird. Ziel ist es, die Arbeit der humanitären Akteure in Syrien zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass Ausrüstung und Hilfe zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie schneller nach Syrien gelangt.
Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahme zu aktualisiertem Vorschlag © Europäische Union, 2014, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission bittet die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger um Stellungnahme zu ihrem aktualisierten Vorschlag, aus nationalen Mitteln gewährte Beihilfen für Vorhaben, die im Rahmen bestimmter zentral verwalteter EU-Programme unterstützt werden, von der vorherigen beihilferechtlichen Prüfung durch die Kommission auszunehmen. Die Mitgliedstaaten wurden bereits zu einem früheren Vorschlagsentwurf konsultiert.
EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt Beihilfe für den Flughafen Saarbrücken © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Betriebsbeihilfe in Höhe von 18,2 Millionen Euro für den Flughafen Saarbrücken genehmigt. Der Regionalflughafen wird vom staatlichen Unternehmen Flughafen Saarland betrieben. Die Staatshilfe wird dazu beitragen, die Anbindung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die regionale Entwicklung in der Region zu erleichtern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Von der Leyen: „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank an den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht erinnert. „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst. Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die Funktionsfähigkeit des Eurosystems und des Rechtssystems der Union sicherzustellen“, so Kommissionspräsidentin von der Leyen in einer gestern (Sonntag) veröffentlichten Erklärung. „Wir analysieren derzeit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Detail. Und wir prüfen mögliche nächste Schritte, welche auch die Option von Vertragsverletzungsverfahren umfassen könnten.“
Coronakrise: Kommission erweitert Rahmen für staatliche Beihilfen und legt neue Auflagen fest © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen vom 19. März zum zweiten Mal ausgeweitet. Damit werden gezielte staatliche Maßnahmen in Form von Rekapitalisierungsbeihilfen für in Not geratene Nichtfinanzunternehmen ermöglicht, gleichzeitig aber Vorkehrungen getroffen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. „Wenn die Mitgliedstaaten Hilfsmaßnahmen beschließen, werden wir über die heute angenommenen Vorschriften sicherstellen, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung hinreichend vergütet wird und Auflagen gelten, darunter ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Bonuszahlungen sowie weitere Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.