09.04.2019 Brüssel. Um Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können, wird der Austausch von Strafregistereinträgen und Identitätsdaten verurteilter Drittstaatenangehöriger und staatenloser Personen vereinfacht. Die Kommission begrüßte heute (Dienstag) die Annahme durch die Mitgliedstaaten. „Mit dem neuen System werden die Strafverfolgungsbehörden Drittstaatsangehörige, die in der EU bereits verurteilt wurden, über eine einfache Suche im Europäischen Strafregisterinformationssystem schneller und einfacher identifizieren können. Dies wird dazu beitragen, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie die Kooperation zu intensivieren“, so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.