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EU-Kommissar Karmenu Vella hat heute (Freitag) die Unterstützung der EU für die europäischen Fischer für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen bekräftigt. Fischern soll der gegenseitige Zugang zu britischen und EU-Gewässern über ein vereinfachtes Verfahren bis Ende 2019 gesichert werden. Fischern aus den EU27 sollen zudem Ausgleichszahlungen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für gewährt werden, wenn sie plötzlich nicht mehr in britischen Gewässern fischen können.
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Die Europäische Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi und Porsche) von 2006 bis 2014 gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben, indem sie sich darauf verständigten, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw einzuschränken. „Unternehmen können auf viele Arten zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die EU-Wettbewerbsvorschriften verbieten ihnen jedoch, Absprachen zu treffen, die genau das Gegenteil bewirken sollen, nämlich ihre Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten.“
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Die Europäische Union ist im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Abkommen („No Deal“-Szenario) auch in den Sektoren Verkehr, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorbereitet. Über die Einzelheiten haben Verkehrskommissarin Violeta Bulc und Vizepräsident Jyrki Katainen heute (Donnerstag) in Brüssel informiert. Ein ungeregelter Brexit hätte auch in diesen Bereichen erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger und zahlreiche Unternehmen. „Deswegen haben die Kommission und die EU27 in den vergangenen beiden Jahren intensiv daran gearbeitet, sich auf die Herausforderungen eines ‚No Deal‘-Szenarios vorzubereiten“, sagte Katainen.
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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) den Bericht „Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter“ veröffentlicht, den drei von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ernannte Sonderberater vorgelegt haben. Die Professoren Heike Schweitzer und Jacques Crémer sowie der Assistenzprofessor Yves-Alexandre de Montjoye haben spezifische Merkmale der digitalen Märkte herausgearbeitet und ihre Ansichten zu den Zielen des EU-Wettbewerbsrechts im digitalen Zeitalter dargelegt, insbesondere zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf digitale Plattformen und Daten sowie die Rolle der Fusionskontrolle bei der Erhaltung von Wettbewerb und Innovation.
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Das Europäische Parlament hat heute (Donnerstag) für die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission über die neue EU-Verkehrsgesetzgebung, das sogenannte Mobilitätspaket I, gestimmt. Die neue Gesetzgebung umfasst wichtige soziale Reformen, die inakzeptable Vorgehensweisen im Güterverkehr beenden und die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer verbessern.