Erhebliche Störungen des grenzüberschreitenden Eisenbahnbetriebs, insbesondere für den Tunnel durch den Ärmelkanal, könnte es geben, wenn das Vereinigte Königreich am 30. März ohne ein Abkommen aus der EU ausscheiden sollte. Das will die EU-Kommission verhindern und hat heute (Dienstag) einen Vorschlag unterbreitet, der die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und den Zugang zum Schienennetz absichern soll: Sicherheitsgenehmigungen für bestimmte Teile der Eisenbahninfrastruktur sollen für einen streng begrenzten Zeitraum von drei Monaten weiter gültig sein, damit langfristige Lösungen im Einklang mit dem EU-Recht gefunden werden können.