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Die Europäische Kommission hat am Dienstag (27. März) die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, nach den Beihilfevorschriften der Europäischen Union (EU) gebilligt. Die Maßnahme trägt zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen bei, ohne den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
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Die Europäische Kommission hat am Montag (26. März) zum Schutz der europäischen Industrie eine Untersuchung über mögliche Schutzmaßnahmen gegen Stahleinfuhren aus Drittstaaten eingeleitet. Dies ist eine der drei von der Europäischen Union (EU) angekündigten Antworten auf die von den USA beschlossenen Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte, die Europas Stahlsektor durch umgelenkte Handelsströme auch bei einer dauerhaften Ausnahme für die EU von den US-Zöllen treffen könnten.
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Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bestehen darauf, dass die vorläufige Ausnahme für die EU bei den US-Einfuhrzöllen für Stahl und Aluminium dauerhaften Charakter erhält. Die Staats- und Regierungschefs befassten sich bei ihrem Gipfel in Brüssel unter anderem auch mit den Beziehungen zur Türkei und zu Russland, der Beitrittsperspektive der Westbalkan-Staaten und mit den Brexit-Verhandlungen.