Die Europäische Kommission hat am Dienstag (27. März) die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, nach den Beihilfevorschriften der Europäischen Union (EU) gebilligt. Die Maßnahme trägt zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen bei, ohne den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.