Die EU-Kommission hat am Donnerstag (05. April) vorgeschlagen, neue Grenzwerte für fünf krebserzeugende Chemikalien in die bereits bestehende EU-Gesetzgebung aufzunehmen, um Arbeitnehmer besser zu schützen. Der Vorschlag ist die dritte Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie) und soll zusätzlich zu den 21 bereits aufgenommenen oder vorgeschlagenen Stoffen die Exposition gegenüber fünf krebserzeugenden Stoffen begrenzen.