Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (18. November) beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Um die wirtschaftliche Erholung stärker zu unterstützen, hat die Kommission ferner zwei neue Instrumente eingeführt, die während eines zusätzlichen befristeten Zeitraums direkte Anreize für private Investitionen für zukunftsgerichtete Investitionsförderung und Solvenzhilfe bieten.