Einigung über neue Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom März 2022. Die Richtlinie ist ein Meilenstein – das erste umfassende Rechtsinstrument auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die in der Europäischen Union nach wie vor zu häufig auftritt. Damit wird der von Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien eingegangenen Verpflichtung entsprochen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, zu verhindern, Opfer zu schützen und Straftäter zu bestrafen.

Mit der Richtlinie werden physische Gewalt wie auch psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen, sowohl offline als auch online, EU-weit unter Strafe gestellt. Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen und Zwangsehen werden als eigenständige Straftaten unter Strafe gestellt.  Zudem werden gemäß den neuen Vorschriften die gängigsten Formen von Cybergewalt strafbar sein, so etwa die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern (einschließlich Deep Fakes), Cyberstalking, Cybermobbing, frauenfeindliche Hetze und „Cyberflashing“. Dies wird insbesondere Opfern dieser Formen der Cybergewalt in Mitgliedstaaten helfen, die diese Taten noch nicht unter Strafe gestellt haben. Angesichts der exponentiellen Ausbreitung und der dramatischen Auswirkungen von Gewalt im Internet muss dieses Problem dringend angegangen werden.

Die Einigung von Europäischem Rat und Europäischem Parlament zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt kommentiert Niedersachsens Europaministerin Wiebke Osigus wie folgt: 

„Rat und Parlament haben den Weg frei gemacht für Europas erstes Gesetz gegen sexualisierte und häusliche Gewalt gegen Frauen – ein wichtiger Anfang. Eine europaweite Vereinheitlichung der Vergewaltigungsstrafe in allen 27 Mitgliedsländern muss folgen. Nur Ja heißt Ja!“

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Offizielle Pressemitteilung der Europäischen Kommission