29.04.2021 Brüssel. Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) zwei öffentliche Konsultationen zum Schutz von geistigem Eigentum eingeleitet. Die erste Konsultation bezieht sich auf den Geschmacksmusterschutz. Dabei geht es um die Rechte, die das Erscheinungsbild eines Produkts schützen, das sich aus seinen Merkmalen wie Form, Farbe oder Material ergibt. Die zweite Konsultation betrifft den EU-weiten Schutz von geografischen Angaben für nicht-landwirtschaftliche Produkte, wie beispielsweise „Solinger Messer“. Beide Konsultationen enden am 22. Juli 2021.
Mit der öffentlichen Konsultation sollen die Meinungen aller vom Geschmacksmusterschutz in Europa Betroffenen zu ausgewählten Fragen eingeholt werden. Beispielsweise geht es um die Frage, ob die Vorschriften für den Schutz von Ersatzteilen geändert werden sollten, sowie zu möglichen Optionen bezüglich der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (6/2002) und der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (98/71/EG). Die Überprüfung der Vorschriften folgt auf eine umfassende Bewertung der EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz, die durch eine umfassende öffentliche Konsultation und zwei große wirtschaftliche und rechtliche Studien unterstützt wurde. Die Evaluierung ergab, dass die Vorschriften gut funktionieren. Es gibt jedoch einige Mängel, die behoben werden müssen, um den Rechtsrahmen zu modernisieren und ihn für das digitale Zeitalter fit zu machen.
EU-weite geografische Angaben für Produkte
Die zweite öffentliche Konsultation bezieht sich auf den EU-weiten Schutz von geografischen Angaben für nicht-landwirtschaftliche Produkte (d.h. Güter aus Handwerk und Industrie). Geografische Angaben sind Bezeichnungen wie Solinger Messer oder Herend Porzellan, die ein Produkt aus bestimmten Ort kennzeichnen, von dem sich seine besonderen Eigenschaften ableiten. Für solche Produkte beabsichtigt die Kommission, eine gründliche Folgenabschätzung der potenziellen Kosten und Vorteile eines effizienten und transparenten EU-Systems zum Schutz geografischer Angaben durchzuführen.
Die Rückmeldungen, die zur ersten Folgenabschätzung eingegangen sind, werden durch zwei umfassende rechtliche und wirtschaftliche Studien ergänzt. Die öffentliche Konsultation zielt darauf ab, detailliertere Ansichten aller relevanten Interessengruppen zu erfassen, unter anderem zu den Problemen im Zusammenhang mit dem bestehenden Rechtsschutz für geografische nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse im Binnenmarkt, zu den Vorteilen und Risiken von EU-Maßnahmen sowie zu den verfügbaren politischen Optionen, einschließlich der Kontrolle und Durchsetzung eines künftigen EU-Schutzsystems für solche Erzeugnisse.
Links zum Thema:
Intellectual Property Action Plan: Commission seeks public opinion on protection of Industrial Designs and EU-wide Geographical indications for products
Nachricht der EU-Kommission vom 29.04.2021.
Konsultation Geschmacksmusterschutz
Konsultation geografische Angaben für Produkte
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.