15.06.2021 Brüssel. Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen hat heute (Dienstag) gemeinsam mit EU-Ratspräsident Charles Michel den US-Präsidenten Joe Biden in Brüssel empfangen. Es war das erste Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA seit sieben Jahren. Beide Seiten bekannten sich zu einer starken transatlantischen Partnerschaft und verständigten sich auf eine Reihe neuer gemeinsamer Initiativen beim Kampf gegen Corona und beim Klimaschutz. Eine Einigung konnte beim seit 16 Jahre andauernden Airbus-Boeing-Streit erzielt werden. „Heute haben wir eine enorm wichtige Etappe zur Beilegung des längsten Handelskonflikts in der Geschichte der WTO genommen. Ich freue mich, dass unsere transatlantische Partnerschaft jetzt wieder volle Fahrt aufgenommen hat“, sagte von der Leyen. Anstelle des Handelskonflikts tritt nun eine zukunftsorientierte Kooperationsplattform zur Lösung bilateraler Fragen und zur Bewältigung globaler Herausforderungen.
Mit einem Anteil von 42 Prozent am globalen BIP und am Welthandel mit Waren und Dienstleistungen haben die EU und die USA die größten bilateralen Handelsbeziehungen der Welt. Beide Seiten haben sich verpflichtet, die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Investitionen und Technologie durch die Einrichtung eines EU-US-Handels- und Technologierats und eines gemeinsamen Dialogs über technologische Regulierung zu verstärken. Auch die Zusammenarbeit bei der Reform der Welthandelsorganisation soll verstärkt werden.
Auf dem EU-US-Gipfel wurde zudem eine hochrangige EU-US-Klima-Aktionsgruppe gegründet, um die Maßnahmen auf beiden Seiten zu beschleunigen und sich gemeinsam in der Klimadiplomatie zu engagieren, sowie eine Green-Tech-Allianz für die Zusammenarbeit von Unternehmen mit dem Ziel, grüne Technologien in großem Maßstab einzusetzen.
Die Präsidenten Biden, Michel und von der Leyen diskutierten auch eine Reihe wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Herausforderungen und Chancen.
Einigung im Airbus-Boeing-Streit
Der Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis und die US-Handelsbeauftragte Katherine Tai vollzogen die Einigung in Sachen großer Zivilflugzeuge. Anstelle 16 Jahre andauernder Streitigkeiten tritt somit eine zukunftsorientierte Kooperationsplattform.
Beide Seiten bekundeten ihre Absicht, ihren Herstellern großer Zivilflugzeuge Finanzierungen zu Marktbedingungen bereitzustellen, die Art und Weise der Unterstützung unter anderem im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) an Bedingungen zu knüpfen und die Anwendung von Gegenmaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren auszusetzen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Heute haben wir eine enorm wichtige Etappe zur Beilegung des längsten Handelskonflikts in der Geschichte der WTO genommen. Ich freue mich, dass unsere transatlantische Partnerschaft jetzt wieder volle Fahrt aufgenommen hat. Gemeinsam können wir eine Handelspolitik betreiben, von der unsere Unternehmen wie auch unsere Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen profitieren.“
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission ergänzte: „Dieser Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und den USA ebnet den Weg dafür, unsere bilateralen Streitigkeiten durch eine stärker auf Kooperation ausgerichtete Arbeitsweise vollständig beizulegen. Wir werden auch gemeinsam gegen nichtmarktbestimmte Praktiken vorgehen, die der Wirtschaft in der EU und in den USA schaden.“
Im Rahmen der Vereinbarung über einen kooperativen Rahmen für große Zivilflugzeuge haben beide Seiten ihre Absicht bekundet,
- eine Arbeitsgruppe „Große Zivilflugzeuge“ einzusetzen, die von den jeweiligen Handelsministern geleitet wird;
- Herstellern großer Zivilflugzeuge Finanzierungen zu Marktbedingungen bereitzustellen;
- Mittel für FuE in einem offenen und transparenten Verfahren zu vergeben und die Ergebnisse vollständig staatlich finanzierter FuE – soweit dies gesetzlich zulässig ist – allgemein verfügbar zu machen;
- ihren eigenen Herstellern keine FuE-Finanzierung oder andere spezifische Unterstützung zukommen zu lassen, die der anderen Seite schaden würde;
- bei der Bekämpfung nichtmarktbestimmter Praktiken Dritter, die den Herstellern großer Zivilflugzeuge in der EU und den USA schaden könnten, zusammenzuarbeiten;
- die Anwendung von Gegenmaßnahmen für weitere 5 Jahre weiter auszusetzen, damit für Importeure auf beiden Seiten des Atlantiks Zölle in Milliardenhöhe wegfallen.
Der Luftfahrstreit zwischen der EU und den USA in Zahlen
Der (auch als Airbus-Boeing-Streit bekannte) Konflikt zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über große Zivilflugzeuge ist der am längsten andauernde Streitfall in der Geschichte der Welthandelsorganisation (WTO).
Er geht auf das Jahr 2004 zurück, als die USA in dem bei der WTO gegen die EU eingeleiteten Verfahren ins Treffen führten, dass der Wirtschaftsblock den europäischen Flugzeugbauer Airbus rechtswidrig subventionierte. Die EU hat wiederum im Mai 2005 eine Beschwerde gegen die USA wegen der unrechtmäßigen Unterstützung für Boeing eingereicht.
Im Anschluss an WTO-Entscheidungen verhängten die USA (im Oktober 2019) wie auch die EU (im November 2020) Strafzölle auf die Ausfuhren der jeweils anderen Seite auf ein im gemeinsamen Handel erwirtschaftetes Volumen von 11,5 Milliarden USD. Infolgedessen mussten Unternehmen aus der EU und den USA mehr als 3,3 Milliarden USA an Zöllen entrichten.
Von den US-amerikanischen Gegenmaßnahmen im Fall Airbus waren 19 Produktkategorien (u.a. Flugzeuge, Weine und Spirituosen, Milch, Käse und Maschinen) im Wert von 7,5 Milliarden USD betroffen. Es wurden Zölle von 15 Prozent auf Flugzeuge bzw. von 25 Prozent auf sonstige Produkte erhoben. Insgesamt wurden von US-amerikanischen Importeuren rund 2,2 Milliarden USD an Zöllen gezahlt.
Von den Gegenmaßnahmen der EU im Fall Boeing waren 130 Produktkategorien (u.a. Flugzeuge, Nüsse, Tabakwaren, Spirituosen, Handtaschen und Traktoren) im Wert von 4 Milliarden USD betroffen. Es wurden Zölle von 15 Prozent auf Flugzeuge bzw. von 25 Prozent auf sonstige Produkte erhoben. Insgesamt wurden von Importeuren aus der EU rund 1,1 Milliarden USD an Zöllen gezahlt.
Die jüngste Entwicklung des Luftfahrstreits zwischen der EU und den USA
Im Mai 2018 stellte das Berufungsgremium als höchste Entscheidungsinstanz der WTO fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den bisherigen WTO-Entscheidungen nicht in vollem Umfang nachgekommen waren. Daraufhin gestattete die WTO den USA, Gegenmaßnahmen gegen europäische Exporte im Wert von bis zu 7,5 Milliarden USD zu ergreifen, die von den USA im Oktober 2019 eingeführt wurden.
Wie das Berufungsgremium der WTO im März 2019 bestätigte, unterstützten die USA den US-Flugzeughersteller Boeing weiterhin auf illegale Weise und schädigten damit Airbus, die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie und deren zahlreiche Beschäftigte. Die EU führten (im November 2020) nach der Genehmigung durch die WTO Gegenmaßnahmen ein, die US-Ausfuhren in die EU im Wert von 4 Milliarden USD betrafen.
Im Juli 2020 kündigten Airbus und einige Mitgliedstaaten entschlossene Schritte an, um ihren internationalen, sich aus der WTO-Entscheidung gegen die EU ergebenden Verpflichtungen auch tatsächlich in vollem Umfang nachkommen zu können, und riefen die USA zur Aufhebung ihrer Gegenmaßnahmen gegen die EU auf.
Am 5. März 2021 haben die EU und die Vereinigten Staaten vereinbart, alle im Zusammenhang mit den Streitigkeiten um Airbus und Boeing verhängten Strafzölle für einen Zeitraum von vier Monaten auszusetzen. Dadurch war es beiden Seiten möglich, sich auf die Lösung dieses langanhaltenden Streits zu konzentrieren.
Die nächsten Schritte
Beide Seiten werden in weiteren Gesprächen darlegen, wie sie die Finanzierung der Produktion sowie die Forschung und Entwicklung großer Zivilflugzeuge in der Praxis ausgestalten möchten.
Links zum Thema:
Statement von Kommissionspräsidentin von der Leyen bei Abschlusspressekonferenz
Website des Rates zum EU-US-Gipfel vom 15. Juni 2021
Factsheet zu den EU-US-Beziehungen
Website der EU-Delegation in den USA
Factsheet zum EU-US-Luftfahrtstreit
Entscheidung des WTO-Berufungsgremiums über die US-Subventionen für Boeing
Öffentliche Konsultation zur vorläufigen Warenliste im Fall Boeing
Vorläufige Warenliste
Geschichte des Falls Boeing
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.