EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt Beihilfe für den Flughafen Saarbrücken © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

12.05.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat eine deutsche Betriebsbeihilfe in Höhe von 18,2 Millionen Euro für den Flughafen Saarbrücken genehmigt. Der Regionalflughafen wird vom staatlichen Unternehmen Flughafen Saarland betrieben. Die Staatshilfe wird dazu beitragen, die Anbindung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die regionale Entwicklung in der Region zu erleichtern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Im Jahr 2017 genehmigte die Kommission eine erste Betriebsbeihilfe in Höhe von 12 Millionen Euro für den Flughafen Saarbrücken bis April 2019. Deutschland meldete seine Absicht an, bis 2024 weitere Betriebsbeihilfen für den Flughafen zu gewähren.

Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach den Vorschriften für Betriebsbeihilfen für kleine Flughäfen gemäß den Luftverkehrsleitlinien, die kürzlich bis 2024 verlängert wurden.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Flughafen im Laufe des Jahres 2019 zwar einen Anstieg der Passagierzahlen zu verzeichnen hatte, seit Beginn des Coronavirus-Ausbruchs jedoch eine erhebliche Einschränkung seiner Dienstleistungen hinnehmen musste, da Deutschland und viele Zielländer Reisebeschränkungen eingeführt hatten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nach den Luftverkehrsleitlinien berücksichtigte die Kommission diese außergewöhnlichen Umstände.

Weitere Informationen werden auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter der Nummer SA.55302 abrufbar sein, sobald Vertraulichkeitsfragen geklärt sind.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland