22.06.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) in Deutschland unangekündigt die Räumlichkeiten eines Unternehmens durchsucht, das Bekleidung herstellt und vertreibt. Die Kommission hat Bedenken, dass das inspizierte Unternehmen möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat. Die Beschäftigten der Kommission wurden von ihren Kolleginnen und Kollegen der der deutschen Behörden begleitet.
Unangekündigte Dursuchungen sind ein erster Ermittlungsschritt bei Verdacht auf wettbewerbswidrige Praktiken. Die Tatsache, dass die Kommission solche Inspektionen durchführt, bedeutet weder, dass sich die Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der eigentlichen Untersuchung vor.
Die Kommission respektiert die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.
Die Durchsuchungen wurden unter Einhaltung aller Coronavirus-Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle durchgeführt, um die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten.
Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss von Ermittlungen zu wettbewerbswidrigem Verhalten. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission und der Wahrnehmung ihres Verteidigungsrechts.
Links zum Thema:
Kartellrecht: Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen in der Bekleidungsindustrie durch
Presseinformation der EU-Kommission vom 22.06.2021.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.