Habitat-Richtlinie: Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

12.02.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland wurde das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie verschärft. Die Kommission ist der Auffassung, dass bei allen 4606 Natura-2000-Gebieten, in allen Bundesländern und auf Bundesebene, eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Außerdem hat Deutschland nicht dafür gesorgt, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten.

Die Kommission leitete außerdem zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Umwelt- und Steuerbereich ein.

Die Deutschland betreffenden Vertragsverletzungsverfahren im Einzelnen:

Umwelt: Habitat-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat Deutschland nachdrücklich aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachzukommen. Die Mitgliedstaaten müssen besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und den entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen ausweisen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die Frist für die Vollendung dieser Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Daher übermittelte die Kommission 2015 ein Aufforderungsschreiben und 2019 nach langwierigen Gesprächen mit dem Mitgliedstaat ein ergänzendes Aufforderungsschreiben. Die Kommission ist der Auffassung, dass bei allen 4606 Natura-2000-Gebieten, in allen Bundesländern und auf Bundesebene, eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergreifenden Erhaltungsmaßnahmen.

Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass Deutschland es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Umwelt: Vorschriften zum Schutz von Oberflächengewässern vor Verschmutzung

Die Kommission forderte Deutschland außerdem nachdrücklich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der durch die Richtlinie 2013/39/EU geänderten Fassung zu korrigieren. Mit der Richtlinie 2008/105/EG soll sichergestellt werden, dass die chemische Verschmutzung von Oberflächengewässern keine Gefahr für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt.

Die Kommission hat bei einer Überprüfung der Übereinstimmung der nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie in den Mitgliedstaaten festgestellt, dass Deutschland die Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat. Sie richtet daher Aufforderungsschreiben an Deutschland. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen und seine Rechtsvorschriften anzupassen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den deutschen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Steuern: Informationsaustausch über sogenannte Konsignationslagerregelungen

Die Kommission beschloss außerdem, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, weil das Land nicht die schnellen Lösungen für die IT-Systeme im Mehrwertsteuerbereich umgesetzt hat, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Diese schnellen Lösungen betreffen insbesondere die Beförderung von Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen (sogenannte Konsignationslagerregelung). Das Konzept des Konsignationslagers bezieht sich auf einen Sachverhalt, bei dem zum Zeitpunkt der Beförderung der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat der Lieferer bereits die Identität des Erwerbers kennt, an den diese Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt und nach ihrer Ankunft im Bestimmungsmitgliedstaat geliefert werden.

Die MwSt-Vorschriften wurden vereinfacht, um zu vermeiden, dass sich der Lieferer nur aufgrund der in einem anderen Mitgliedstaat vorhandenen Lagerbestände dort für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen muss. Die Vereinfachung der Vorschriften bedeutet, dass die Mitgliedstaaten elektronische Informationen austauschen können, um Betrug zu vermeiden.

Deutschland ist jedoch nicht bereit, solche Informationen bereitzustellen, und wird erst bis Ende 2021 die erforderliche technische Infrastruktur aufbauen. Dies wird die Betrugsbekämpfungsmöglichkeiten anderer Mitgliedstaaten beeinträchtigen und außerdem das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Deutschland verstößt somit gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Verordnung (EU) Nr. 904/2010).

Schafft Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die Kommission den deutschen Behörden in dieser Sache eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.

Hintergrund

Als „Hüterin der Verträge“ ist es Aufgabe der Europäischen Kommission, die Umsetzung von EU-Recht in den EU-Staaten zu überwachen. Sie kann rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten, die das EU-Recht nicht oder nicht vollständig umsetzen. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab (Aufforderungsschreiben, mit Gründen versehene Stellungnahme, Anrufung des EuGH).

Links zum Thema:

Wichtigste Beschlüsse in den Vertragsverletzungsverfahren im Februar 2020

Fragen und Antworten zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein

Weitere Informationen zu EU-Vertragsverletzungsverfahren

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.