05.03.2018 Brüssel. Die Europäische Kommission schlägt vor, den Höchstbetrag der staatlichen Agrarbeihilfen, den die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ohne vorherige Anmeldung verteilen können, von 15.000 Euro auf 25.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren je Betrieb zu erhöhen. Die so genannte De-minimis-Beihilfe hat sich in Krisenzeiten als besonders nützlich erwiesen, da sie eine schnellere Reaktion ermöglicht, um Landwirten bei der Bewältigung von Notfällen, wie z.B. vorübergehenden Liquiditätslücken, zu helfen. In einer öffentlichen Konsultation bittet die EU-Kommission um Rückmeldung von Behörden in der gesamten EU, die von diesem Instrument Gebrauch gemacht haben. Die Konsultation läuft bis zum 16. April 2018.

Die EU-Kommission kommt so der Aufforderung der EU-Mitgliedstaaten nach, die Obergrenze für diese Beihilfen zu erhöhen, damit sie die Mittel zukünftig in größerem Umfang und schneller ohne Anmeldung verteilen können.

Damit es nicht zu Marktverzerrungen kommt, wird eine zusätzliche Schutzklausel eingeführt: Ein einziger Agrarsektor darf nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbetrags der nationalen De-minimis-Beihilfen erhalten. Die EU-Kommission schlägt außerdem die Einrichtung eines zentralen Registers vor, das die EU-Mitgliedstaaten einrichten und nutzen müssen. Dadurch wird die Überwachung der Verwendung und Verteilung der Beihilfen vereinfacht.

Link zum Thema:

Commission proposes to increase de minimis aid to farmers to €25,000
Nachricht der EU-Kommission vom 2. März 2018.