11.02.2019 Brüssel. Die Europäische Union hat heute (Montag) ein Verfahren zur vorübergehenden Aussetzung von Zollvergünstigungen für Kambodscha zum EU-Markt wegen Missachtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechte eingeleitet. Das Verfahren bedeutet nicht, dass die Zollpräferenzen unverzüglich abgeschafft werden, sondern den Beginn einer Phase intensiver Beobachtung und enger Kontakte. Damit will die EU-Kommission die Situation der Menschen vor Ort verbessern.
Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, sagte dazu: „In den letzten 18 Monaten mussten wir mit ansehen, wie sich die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Kambodscha immer weiter verschlechterten. Im Februar 2018 haben die EU-Außenminister deutlich gemacht, mit welcher Besorgnis die EU diese Entwicklungen betrachtet. In den vergangenen Monaten haben die kambodschanischen Behörden einige positive Maßnahmen ergriffen, darunter die Freilassung von politischen Persönlichkeiten, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Journalisten. Außerdem wurden Maßnahmen zur Beseitigung einiger Einschränkungen zivilgesellschaftlicher und gewerkschaftlicher Aktivitäten auf den Weg gebracht.“
Ohne weitere schlüssige Maßnahmen der Regierung würden die Zollvorteile für Kambodscha jedoch ernsthaft infrage gestellt. „Als Europäische Union setzen wir uns für eine Partnerschaft mit Kambodscha ein, die etwas für die Menschen vor Ort bewirkt. Unser Einsatz für Demokratie und Menschenrechte in dem Land steht im Mittelpunkt dieser Partnerschaft“, so Mogherini.
Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte: „Es sollte klar sein, dass es sich bei dem heutigen Schritt weder um eine endgültige Entscheidung noch um das Ende des Verfahrens handelt. Doch ab jetzt läuft offiziell die Zeit, und es müssen bald konkrete Taten folgen. Wir leiten nun einen Überwachungs- und Bewertungsprozess ein und sind bereit, dabei eng mit den kambodschanischen Behörden zusammenzuarbeiten, um gemeinsam Fortschritte zu erzielen. Wenn wir sagen, dass die Handelspolitik der EU auf Werten beruht, sind das nicht nur Lippenbekenntnisse. Wir sind stolz darauf, dass wir für die am wenigsten entwickelten Länder einer der offensten Märkte der Welt sind, und die Zahlen belegen, dass Exporte in den EU-Binnenmarkt den Volkswirtschaften dieser Länder einen enormen Schub geben können. Im Gegenzug fordern wir allerdings, dass diese Länder bestimmte Kernprinzipien einhalten. Unsere eingehende Beobachtung der Lage in Kambodscha hat uns zu der Erkenntnis geführt, dass es gravierende Mängel bei der Achtung von Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten in Kambodscha gibt, die die Regierung angehen muss, wenn sie den privilegierten Zugang ihres Landes zu unserem Markt behalten will.“
Das Verfahren, das zur vorübergehenden Aussetzung des präferenziellen Zugangs Kambodschas zum EU-Markt im Rahmen der Regelung „Alles außer Waffen“ (Everything But Arms – EBA) führen könnte, beinhaltete eine gründliche Untersuchung einschließlich einer Informationsreise nach Kambodscha im Juli 2018, an die bilaterale Treffen auf höchster Ebene anschlossen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es Hinweise auf schwerwiegende und systematische Verletzungen der grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte in Kambodscha gibt, insbesondere des Rechts auf politische Teilhabe sowie der Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Diese Erkenntnisse reihen sich in die seit Langem bestehenden Bedenken der EU hinsichtlich fehlender Arbeitnehmerrechte und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Landkonzessionen wirtschaftlicher Natur in Kambodscha ein.
Mit dem heutigen Beschluss, der am 12. Februar im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wird ein Prozess eingeleitet, der darauf abzielt, dass Kambodscha seinen Verpflichtungen aus den Kernübereinkommen der Vereinten Nationen und der IAO nachkommt, und der mehrere Stufen umfasst:
– eine intensive Überwachung und eine enge Zusammenarbeit mit den kambodschanischen Behörden über einen Zeitraum von sechs Monaten,
– gefolgt von einem weiteren dreimonatigen Zeitraum, in dem die EU auf der Grundlage der Ergebnisse einen Bericht erstellen soll,
– nach Ablauf von insgesamt zwölf Monaten wird die Kommission das Verfahren mit einer endgültigen Entscheidung über eine etwaige Rücknahme der Zollpräferenzen abschließen. Außerdem wird die Kommission in dieser Phase über den Umfang und die Dauer der Rücknahme entscheiden. Eine etwaige Rücknahme würde nach einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten wirksam werden.
Die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin Mogherini und Kommissarin Malmström haben das interne Verfahren zur Einleitung dieses Verfahrens am 4. Oktober 2018 eingeleitet. Die Mitgliedstaaten billigten den Vorschlag der Kommission, das Rücknahmeverfahren Ende Januar 2019 einzuleiten.
Hintergrund
Die „Alles außer Waffen“-Regelung (Everything But Arms – EBA) ist ein Pfeiler des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU, der es ermöglicht, die Ausfuhren benachteiligter Entwicklungsländer in die EU ganz oder teilweise von Zöllen zu befreien. Es gewährt ihnen den dringend benötigten Zugang zum EU-Markt und trägt zu ihrem Wachstum bei. Mit der EBA-Regelung wird den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt (nach der Definition der Vereinten Nationen) einseitig für alle Erzeugnisse (mit Ausnahme von Waffen und Munition) zoll- und kontingentfreier Zugang zur Europäischen Union gewährt. Die APS-Verordnung sieht vor, dass Handelspräferenzen im Falle von „schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen Grundsätze“, die in den in Anhang VIII der Verordnung aufgeführten Übereinkommen über Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte festgelegt sind, ausgesetzt werden können.
Im Jahr 2018 entfielen 97 Prozent der Gesamtausfuhren Kambodschas in die EU auf die Ausfuhren von Textilien und Schuhen, von Waren der Lebensmittelindustrie und pflanzlichen Erzeugnissen (Reis) und von Fahrrädern. Von den Gesamtausfuhren im Wert von 4,9 Milliarden Euro kamen 99 Prozent (4,8 Milliarden Euro) für die EBA-Präferenzzölle in Betracht.
Links zum Thema:
Kambodscha: EU leitet Verfahren zur vorübergehenden Aussetzung von Handelspräferenzen ein
Presseinformation der EU-Kommission vom 11.02.2019.
MEMO: EU leitet Verfahren zur vorübergehenden Aussetzung von Handelspräferenzen für Kambodscha ein
Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kambodscha
Allgemeines Präferenzsystem
Die Handelspolitik der EU
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.