12.02.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat Freitag (12. Februar) ihre Leitlinien für die Umsetzung der Umweltziele im EU-Aufbauprogramm NextGenerationEU vorgelegt. Sämtliche Investitionen und Reformen der Mitgliedstaaten müssen sich am Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (do no significant harm) orientieren. Die Regierungen müssen also sicherstellen, dass ihre Aufbaupläne die Verwirklichung von Umweltzielen nicht behindern. Dabei soll sie dieser Leitfaden unterstützen.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität wird 672,5 Milliarden Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten bereitstellen. Der neue Leitfaden soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, sicherzustellen, dass alle Investitionen und Reformen, die sie zur Finanzierung durch den EU-Aufbaufonds vorschlagen, die Umweltziele der EU im Sinne der Taxonomie-Verordnung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Das Europäische Parlament hatte diese Woche die Aufbau- und Resilienzfazilität gebilligt. Präsidentin von der Leyen nahm heute Morgen an einer Unterzeichnungszeremonie zusammen mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments David Sassoli und Premierminister António Costa für die rotierende EU-Ratspräsidentschaft teil.
„Ich möchte dem Rat und dem Parlament dazu gratulieren, dass die Verordnung nun endgültig verabschiedet wurde. Dies ist in der Tat ein sehr historischer Moment“, sagte von der Leyen. „Wir bekämpfen diese Pandemie und die schwere Gesundheitskrise mit den Impfstoffen. Die Impfstoffe sind unsere Hoffnung. Aber wir sollten niemals die zweite große Krise vergessen, die wir haben, nämlich die Wirtschaftskrise. Und da ist unsere Hoffnung das Aufbauprogramm NextGenerationEU.“ Kein Mitgliedstaat allein sei in der Lage, diese Wirtschaftskrise auf sich allein gestellt zu meistern.
Weitere Informationen:
Erklärung von Präsidentin Ursula von der Leyen
Der Leitfaden und die dazugehörigen Anhänge
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.