30.04.2019 Brüssel. Die EU-Kommission hat heute (Dienstag) beschlossen, vier neue Europäische Bürgerinitiativen zu registrieren: „Schnelle, gerechte und wirksame Lösung zur Bekämpfung des Klimawandels“, „PRO-NUTRISCORE“, „Aufhebung der Steuerbefreiung für Flugtreibstoff in Europa“ und „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“. Eine weitere vorgeschlagene Bürgerinitiative („Unterbindung des Handelsverkehrs mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet“) wurde nicht zugelassen, da sie offenkundig außerhalb der in den EU-Verträgen vorgesehenen Handlungsbefugnisse der Kommission liegt.
In dieser Phase des Verfahrens hat die Kommission die vier Initiativen, die registriert werden, noch nicht inhaltlich geprüft, sondern lediglich bestätigt, dass sie rechtlich zulässig sind. Sofern eine Initiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, wird die Kommission die Initiative prüfen und binnen drei Monaten darauf reagieren. Die Kommission kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
1. „Schnelle, gerechte und wirksame Lösung zur Bekämpfung des Klimawandels“
Ziel dieser Europäischen Bürgerinitiative ist es, „einen stetig steigenden Preis für fossile Brennstoffe“ einzuführen, der es ermöglicht, die Umweltverschmutzung zu verringern und die Einnahmen „monatlich als Dividende an die Bürger“ weiterzugeben. Die These der Organisatoren lautet: „Wissenschaft und Wirtschaft sind sich einig: Die Umweltverschmutzung stärker bepreisen und die Einnahmen den privaten Haushalten zugutekommen lassen – das funktioniert.“
Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission rechtliche Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung ihrer Qualität sowie zur Harmonisierung der indirekten Steuern und der Handelspolitik treffen. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Initiative wird am 6. Mai 2019 registriert. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.
2. „Aufhebung der Steuerbefreiung für Flugtreibstoff in Europa“
Die Organisatoren dieser Europäischen Bürgerinitiative fordern die Kommission auf, „den Mitgliedstaaten die Einführung einer Steuer auf Flugtreibstoff (Kerosin) vorzuschlagen“, und begründen dies wie folgt: „Der Luftverkehrssektor genießt Steuervorteile, obwohl er eine der am schnellsten wachsenden Quellen von Treibhausgasemissionen ist.“
Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission rechtliche Maßnahmen treffen, die der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern dienen. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Initiative wird am 10. Mai 2019 registriert. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.
3. „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“
Nach Auffassung der Organisatoren dieser Europäischen Bürgerinitiative sollte die EU „Regionen mit nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Besonderheiten, die sich von denen der umliegenden Regionen unterscheiden, besondere Aufmerksamkeit widmen.“ Daher fordern die Organisatoren die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass „diese Regionen die gleiche Möglichkeit haben, auf verschiedene EU-Fonds zuzugreifen […], damit die Entwicklung der EU gefördert werden kann und deren kulturelle Vielfalt erhalten bleibt.“
Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission Rechtsakte zur Festlegung der Aufgaben, der vorrangigen Ziele und der Organisation der EU-Strukturfonds vorschlagen. Die Kommission hat klargestellt, dass Unterstützungsbekundungen für diese Initiative gesammelt werden können, sofern sie rechtliche Maßnahmen in Bezug auf die Aufgaben, die vorrangigen Ziele und die Organisation der EU-Strukturfonds betreffen und die zu finanzierenden Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union führen. Auf dieser Grundlage stuft die Kommission die Initiative als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren.
Dieser Registrierung war zunächst ein Beschluss der Kommission vom 25. Juli 2013 vorausgegangen, die Registrierung der Initiative abzulehnen. Er wurde jedoch am 7. März 2019 vom Gerichtshof aufgehoben. Im Anschluss an das Urteil hat die Kommission die vorgeschlagene Initiative erneut geprüft.
Die Initiative wird am 7. Mai 2019 registriert. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.
4. „PRO-NUTRISCORE“
Mit dieser Europäischen Bürgerinitiative wird die Europäische Kommission aufgefordert, „die vereinfachte ‚Nutriscore‘-Kennzeichnung von Lebensmitteln vorzuschreiben, um sicherzustellen, dass die Verbraucher qualitativ hochwertige Nährwertangaben erhalten und ihre Gesundheit geschützt ist.“ Die Ziele der Initiative sind: „Erleichterung der Lesbarkeit und Verständlichkeit der Nährwertkennzeichnung […]; Ergreifen von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, indem die Angehörigen der Branche ermutigt werden, die Zusammensetzung ihrer Produkte zu verbessern; Harmonisierung der Nährwertinformationen auf europäischer Ebene durch Einführung eines einheitlichen amtlichen Kennzeichnungssystems […]“.
Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission rechtliche Maßnahmen treffen, die die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Ziel haben. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Initiative wird am 8. Mai 2019 registriert. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.
5. „Unterbindung des Handelsverkehrs mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet“
Die Europäische Kommission ist heute zu dem Schluss gekommen, dass die Europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel „Unterbindung des Handelsverkehrs mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet“ rechtlich unzulässig ist, da sie offenkundig außerhalb ihrer in den EU-Verträgen vorgesehenen Befugnisse liegt.
Die Organisatoren der Europäischen Bürgerinitiative fordern die Kommission auf, „förmlich an[zu]erkennen, dass der Handelsverkehr mit israelischen Siedlungen sowohl für die EU als Ganzes als auch für alle Mitgliedstaaten verboten ist“, und „eine Verordnung durch[zu]setzen, mit der sichergestellt wird, dass Waren und Dienstleistungen, die vollständig oder teilweise aus diesen Siedlungen stammen, nicht mehr auf den europäischen Markt gelangen.“
Gemäß den EU-Verträgen ist die Kommission nicht befugt, einen Vorschlag für einen solchen Beschluss vorzulegen. Ein entsprechender Rechtsakt kann nur auf der Grundlage von Artikel 215 (über die sogenannten „restriktiven Maßnahmen“) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassen werden. Der Rat kann einen solchen Rechtsakt jedoch nur erlassen, wenn zuvor ein Beschluss im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU gefasst wurde, der die Aussetzung oder Einschränkung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu dem betreffenden Drittland ermöglicht.
Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit nicht erfüllt sind, hat die Europäische Kommission beschlossen, diese Initiative nicht zu registrieren. Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative schließt die Registrierung einer Initiative aus, wenn diese offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. 2017 legte die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union Vorschläge zur Reform der Europäischen Bürgerinitiative vor, um sie noch nutzerfreundlicher zu gestalten. Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Reform. Die überarbeiteten Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2020. In der Zwischenzeit wurde das Verfahren vereinfacht und eine Kooperationsplattform bietet nun Unterstützung für die Organisatoren. Dies hat dazu beigetragen, dass die Zahl der registrierten Bürgerinitiativen um 14 Prozent gestiegen ist (33 Registrierungen während der Amtszeit der gegenwärtigen Kommission gegenüber 29 unter der vorherigen Kommission) und 80 Prozent weniger Initiativen abgelehnt wurden (nur 4 nicht registrierte Bürgerinitiativen während der Amtszeit der jetzigen Kommission gegenüber 20 in der Amtszeit davor).
Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzuschlagen.
Dafür gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen für Rechtsakte befugt ist, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.
Links zum Thema:
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Website „Die Europäische Bürgerinitiative“
Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.