06.02.2019 Brüssel. Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) die von Siemens angestrebte Übernahme von Alstom nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Millionen von Fahrgästen in ganz Europa sind Tag für Tag auf einen modernen und sicheren Schienenverkehr angewiesen. Siemens und Alstom sind beide ‚Champions‘ im Schienenverkehrssektor. Ohne ausreichende Abhilfemaßnahmen hätte der Zusammenschluss zu höheren Preisen für Signalanlagen, die die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten, und für die nächsten Generationen von Höchstgeschwindigkeitszügen geführt. Die Kommission hat den Zusammenschluss untersagt, weil die Unternehmen nicht bereit waren, die erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen.“

Der heutige Beschluss folgt auf eine von der Kommission durchgeführten eingehenden Untersuchung der geplanten Übernahme. Der Zusammenschluss hätte den Wettbewerb auf den Märkten für Eisenbahn-Signalanlagen und Höchstgeschwindigkeitszüge beeinträchtigt. Durch das Vorhaben wären die Tätigkeiten von Siemens und Alstom in den Bereichen Transportmaterial und einschlägige Dienstleistungen in einem zu 100 Prozent von Siemens kontrollierten neuen Unternehmen zusammengefasst worden. Der geplante Zusammenschluss hätte die beiden größten Anbieter verschiedener Arten von Eisenbahn- und U-Bahn-Signalanlagen sowie von Schienenverkehrsfahrzeugen in Europa zusammengeführt. Auch weltweit stehen beide Unternehmen an der Spitze ihrer Branche.

Das Vorhaben hätte auf einigen Märkten für Signalanlagen einen unbestrittenen Marktführer und auf dem Markt für Höchstgeschwindigkeitszüge einen dominanten Akteur geschaffen. Es hätte den Wettbewerb in beiden Bereichen erheblich beeinträchtigt und für die Kunden, bei denen es sich insbesondere um Eisenbahnunternehmen und Schieneninfrastrukturbetreiber handelt, die Auswahl an Lieferanten und Produkten eingeschränkt.

Während der eingehenden Untersuchung erreichten die Kommission mehrere Beschwerden von Kunden, Wettbewerbern, Industrieverbänden und Gewerkschaften. Ferner erhielt sie von mehreren nationalen Wettbewerbsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) negative Stellungnahmen.

Die Beteiligten äußerten sich besorgt darüber, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb und die Innovationstätigkeit in den Bereichen Signalanlagen und Höchstgeschwindigkeitszüge erheblich einschränken würde und zum Ausschluss kleinerer Wettbewerber führen würde. Dies wiederum hätte höhere Preise und eine geringere Auswahl für die Kunden zu Folge. Da die beteiligten Unternehmen nicht bereit waren, geeignete Abhilfemaßnahmen anzubieten, um diese Bedenken auszuräumen, untersagte die Kommission den Zusammenschluss, um den Wettbewerb im europäischen Eisenbahnsektor zu schützen.

Die Verwirklichung eines echten europäischen Eisenbahnmarkts hängt entscheidend davon ab, ob Signalanlagen, die dem Standard des Europäischen Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystems (ETCS) entsprechen, zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen. Investitionen in ETCS-konforme Signalanlagen werden den sicheren und reibungslosen grenzüberschreitenden Einsatz von Zügen in der EU ermöglichen. Neue Investitionen in Züge spielen eine wichtige Rolle für den Übergang zu einer klimaschonenderen und ökologisch nachhaltigeren Mobilität.

Die Bedenken der Kommission

Die Kommission hatte ernsthafte Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb in zwei wichtigen Bereichen erheblich beeinträchtigen würde: i) Signalanlagen, die für die Sicherheit des Eisenbahn- und U-Bahn-Verkehrs eine entscheidende Rolle spielen, da sie Kollisionen verhindern, und ii) Höchstgeschwindigkeitszüge, die Geschwindigkeiten von 300 km pro Stunde oder mehr erreichen.

Im Einzelnen ergab die Untersuchung der Kommission Folgendes:

  • In der Sparte Signalanlagen wäre durch den geplanten Zusammenschluss auf mehreren Märkten für Hauptbahn-Signaltechnik und städtische Signaltechnik ein sehr starker Wettbewerber weggefallen. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wäre im EWR auf mehreren Märkten für Eisenbahn-Signaltechnik, insbesondere im Bereich der automatischen Zugsicherungssysteme (ETCS), die sowohl die an Bord von Zügen installierten Systeme als auch die entlang der Gleise installierten Systeme umfassen, sowie in mehreren Mitgliedstaaten im Bereich der eigenständigen Stellwerksysteme zum unstrittigen Marktführer geworden. Im Bereich der U-Bahn-Signaltechnik, einer wesentlichen Komponente von U-Bahn-Systemen, wäre das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen auch bei den neuesten funkbasierten U-Bahn-Signalanlagen (Communication-Based Train Control: CBTC) zum Marktführer geworden.
  • In der Sparte Höchstgeschwindigkeitszüge hätte der geplante Zusammenschluss die Zahl der Anbieter verringert, da im EWR einer der beiden größten Hersteller weggefallen wäre. Das angestrebte Unternehmen hätte sehr hohe Marktanteile gehabt, und zwar sowohl im EWR als auch auf einem weiter gefassten Markt, der mit Ausnahme von Südkorea, Japan und China (die nicht für den Wettbewerb geöffnet sind) die ganze Welt umfasst. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen hätte den Wettbewerb erheblich verringert und den europäischen Kunden geschadet. Die beteiligten Unternehmen haben keine stichhaltigen Argumente dafür vorgebracht, dass das Vorhaben zusammenschlussbedingte Effizienzgewinne erbringen würde.

Auf allen genannten Märkten hätte der von den verbleibenden Wettbewerbern ausgeübte Wettbewerbsdruck nicht ausgereicht, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten.

Im Rahmen ihrer Untersuchung hat sich die Kommission auch eingehend mit dem weltweiten Wettbewerbsumfeld befasst. Insbesondere hat sie den möglichen künftigen globalen Wettbewerb durch chinesische Anbieter, die außerhalb ihrer Heimatmärkte tätig würden, untersucht:

  • In Bezug auf Signalanlagen ergab die Untersuchung, dass chinesische Anbieter im EWR derzeit nicht präsent sind, bislang noch nicht einmal versucht haben, an einer Ausschreibung teilzunehmen, und es daher noch sehr lange dauern dürfte, bis sie sich in den Augen der europäischen Infrastrukturbetreiber als glaubwürdige Anbieter werden etablieren können.
  • In Bezug auf Höchstgeschwindigkeitszüge hält die Kommission es für höchst unwahrscheinlich, dass neue Wettbewerber aus China in absehbarer Zukunft Wettbewerbsdruck auf die beteiligten Unternehmen ausüben werden.

Die von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen

Abhilfemaßnahmen, die von Unternehmen, welche einen Zusammenschluss planen, vorgeschlagen werden, müssen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission vollständig und dauerhaft ausräumen. Ist der Wegfall direkten Wettbewerbs zwischen den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Gegenstand der Bedenken, so sollten Abhilfemaßnahmen, die eine strukturelle Veräußerung beinhalten, den Vorrang erhalten. Durch eine strukturelle Veräußerung wird der Wettbewerb auf den Märkten, der durch den Zusammenschluss verloren gegangen wäre, unmittelbar ersetzt. Solche strukturellen Lösungen wurden bei früheren Zusammenschlüssen von den beteiligten Unternehmen angeboten und von der Kommission angenommen; zu nennen wäre die Übernahme des Nylongeschäfts von Solvay durch BASF, die Übernahme von Gemalto durch Thales, der Zusammenschluss von Linde und Praxair, die Übernahme der Stromerzeugungs- und -übertragungsanlagen von Alstom durch GE sowie die Übernahme von Lafarge durch Holcim.

Im vorliegenden Fall konnten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission jedoch nicht durch die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen ausgeräumt werden. Die Kommission stellte insbesondere Folgendes fest:

  • Im Bereich Eisenbahn-Signalanlagen sahen die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen eine komplexe Verbindung der Vermögenswerte von Siemens und Alstom vor, wobei bestimmte Vermögenswerte ganz oder teilweise übertragen, andere hingegen lizenziert oder kopiert werden sollten. Die Unternehmen und Produktionsstätten hätten aufgespalten werden müssen, wobei das Personal in einigen Fällen übertragen worden wäre, in anderen hingegen nicht. Der Käufer der Vermögenswerte wäre in Bezug auf eine Reihe von Lizenz- und Dienstleistungsvereinbarungen jedoch weiterhin von dem neu aufgestellten Unternehmen abhängig gewesen. Folglich sah die vorgeschlagene Abhilfemaßnahme nicht die Veräußerung eines eigenständigen und zukunftsfähigen Geschäftsbereichs vor, den ein Käufer hätte nutzen können, um in wirksamer und unabhängiger Weise mit dem aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmen zu konkurrieren.
  • Im Bereich Höchstgeschwindigkeitszüge boten die beteiligten Unternehmen an, einen diesem Segment nicht zuzurechnenden Zug (Alstoms Pendolino) oder alternativ eine Lizenz für die Siemens-eigene Höchstgeschwindigkeitstechnologie Velaro zu veräußern. Die Lizenz unterlag allerdings zahlreichen restriktiven Bedingungen und Ausnahmeregelungen, die dem Käufer weder die Möglichkeit noch einen Anreiz gegeben hätten, überhaupt einen konkurrierenden Höchstgeschwindigkeitszug zu entwickeln.

Die Kommission holte die Meinung von Marktteilnehmern zu der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahme ein. Die Rückmeldungen waren für beide Bereiche negativ.

Dies bestätigte die Auffassung der Kommission, dass die von Siemens angebotenen Abhilfemaßnahmen nicht ausreichen, um die ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen und höhere Preise und eine geringere Auswahl für Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber zu verhindern.

Infolgedessen hat die Kommission den angemeldeten Zusammenschluss untersagt.

Unternehmen und Produkte

Das deutsche Unternehmen Siemens ist mit seiner Sparte Mobility weltweit in mehreren Branchen tätig. Das Angebot umfasst eine breite Palette an Schienenverkehrsfahrzeugen, Bahnautomatisierungs- und Signaltechnik, Elektrifizierungslösungen für den Schienenverkehr, Straßenverkehrssteuerungs- und Informationssystemen sowie verschiedene Produkte und Dienstleistungen für die Beförderung von Personen und Gütern im Straßen- und Schienenverkehr.

Das französische Unternehmen Alstom ist weltweit mit einer breiten Palette von Fahrzeugen (Hochgeschwindigkeitszüge, U-Bahnen, Straßenbahnen und E-Busse) und einschlägigen Dienstleistungen (Instandhaltung und Modernisierung) sowie Produkten für Signaltechnik, Fahrgäste und Infrastruktur, Elektrifizierungssystemen für den Schienenverkehr und digitaler Mobilität in der Schienenverkehrsindustrie vertreten.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Derzeit laufen drei eingehende Prüfverfahren (Phase II). Sie betreffen die geplante Übernahme des Geschäfts von Liberty Global in Deutschland, Rumänien, Tschechien und Ungarn durch Vodafone, die geplante Übernahme der Kühlkompressorensparte von Whirlpool durch Nidec und die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp.

Links zum Thema:

Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplante Übernahme von Alstom durch Siemens
Presseinformation der EU-Kommission vom 06.02.2019.

Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.8677

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.