04.03.2019 Brüssel. Die Regeln und Standards von Flügen zwischen Europa und Katar sollen verbessert werden. Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ein Luftverkehrsabkommen mit dem Golfstaat paraphiert – das erste Abkommen dieser Art zwischen der Europäischen Union und einem Partner aus der Golfregion. Ziel ist dabei, neue globale Maßstäbe zu setzen, denn mit dem Abkommen bekennen sich beide Seiten zu starken und fairen Wettbewerbsmechanismen. Auch wurden Bestimmungen aufgenommen, die Sozial- oder Umweltfragen behandeln.

Das Abkommen EU-Katar umfasst mehr als nur Verkehrsrechte und schafft ein einheitliches Regelwerk, hohe Standards sowie eine Grundlage für die künftige Zusammenarbeit in zahlreichen Luftverkehrsangelegenheiten, unter anderem den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr und Flugverkehrsmanagement. Darüber hinaus verpflichten sich die beiden Seiten zu sozial- und beschäftigungspolitischen Verbesserungen, was bisher noch keines der bestehenden Abkommen zwischen Katar und einzelnen EU-Mitgliedsstaaten leisten konnte.

Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc begrüßt diese Schritte: „Wir haben geliefert! Katar war der erste Partner, mit dem wir nach Annahme unserer ‚Luftfahrtstrategie für Europa‘ Verhandlungen aufgenommen haben – nun ist es auch das erste Land, das die Ziellinie überquert. Auch schreibt das Abkommen ehrgeizige Standards für fairen Wettbewerb, Transparenz und soziale Fragen fest. Es wird für gleiche Wettbewerbsbedingungen und weltweit höhere Maßstäbe im Bereich der Luftverkehrsabkommen sorgen. Dies ist eine bedeutende Verbesserung gegenüber dem bestehenden Rahmen und unser gemeinsamer Beitrag zu einem nachhaltigeren Luftverkehr.“

Überdies sieht das Abkommen vor, den Markt schrittweise über fünf Jahre für die EU-Mitgliedstaaten zu öffnen, die noch keine vollständig liberalisierten Direktverbindungen für Passagierflüge haben. Darunter fallen neben Belgien und Deutschland auch Frankreich, Italien und die Niederlande. Zudem soll ein fairer Wettbewerb mit leistungsfähigen Durchsetzungsmechanismen gewährleistet werden, um Wettbewerbsverzerrungen und Missbrauch, die den Betrieb von EU-Luftfahrtunternehmen in der EU oder in Drittländern beeinträchtigen, zu verhindern.

Einer unabhängigen Wirtschaftsstudie im Auftrag der Kommission zufolge könnte das Abkommen mit seinen soliden Regeln für einen fairen Wettbewerb über den Zeitraum 2019 bis 2025 einen wirtschaftlichen Nutzen von knapp 3 Milliarden Euro generieren und bis 2025 rund 2.000 neue Arbeitsplätze entstehen lassen.

Die Europäische Kommission hat das Abkommen im Namen der EU-Mitgliedstaaten als Teil ihrer Luftfahrtstrategie für Europa ausgehandelt, um der europäischen Luftfahrtbranche neue Impulse zu geben und Marktchancen zu eröffnen.

Nach der förmlichen Paraphierung haben sich beide Seiten darauf geeinigt, das Abkommen nach Abschluss der jeweiligen internen Verfahren baldmöglichst zu unterzeichnen. Für die Europäische Union bedeutet dies, dass die Kommission nun die Dokumente einschließlich der Übersetzungen in alle EU-Amtssprachen ausarbeitet, damit das Abkommen von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet werden kann.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.