• Startseite
  • Staatliche Beihilfen: Kommission holt Stellungnahmen zu überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien ein
Staatliche Beihilfen: Kommission holt Stellungnahmen zu überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien ein © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

23.07.2020 Brüssel. Die Kommission hat heute (Donnerstag) eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Stellungnahmen aller interessierten Kreise zum Entwurf der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen („Regionalbeihilfeleitlinien“) einzuholen. Bis zum 30. September 2020 können Beiträge zu dieser Konsultation übermittelt werden. Die Regionalbeihilfeleitlinien sollen die wirtschaftliche Entwicklung von benachteiligten Gebieten in der EU voranbringen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten wahren. Regionalbeihilfen sind ein wichtiges Instrument der Mitgliedstaaten zur Stärkung der regionalen Entwicklung.

Die Überarbeitung der geltenden Regionalbeihilfeleitlinien erfolgt im Rahmen einer „Eignungsprüfung„, mit der die Kommission feststellen will, ob die 2012 angenommen Rechtsvorschriften zur Modernisierung des EU-Beihilferechts noch zweckmäßig sind. Nun schlägt die Kommission eine Reihe gezielter Anpassungen vor, um Vereinfachungen zu erzielen und die Erkenntnisse aus der Anwendung der geltenden Leitlinien zu nutzen.

Der Entwurf der überarbeiteten Leitlinien spiegelt auch die neuen Prioritäten im Rahmen des europäischen Grünen Deals und der Industrie- und Digitalstrategie der EU wider. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs für diesen doppelten Übergang und um den Regionen die Mittel an die Hand zu geben, damit sie sich von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise erholen können, schlägt die Kommission beispielsweise vor, die Beihilfehöchstintensitäten zu erhöhen, indem unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zusätzliche Anreize für private Investitionen in den am stärksten benachteiligten Gebieten ermöglicht werden. Zudem schlägt sie weitere Verfahrensvereinfachungen für Beihilfen in Gebieten eines gerechten Übergangs vor, die die Mitgliedstaaten derzeit festlegen.

Im Rahmen der laufenden Überprüfung der Beihilfevorschriften stellt die Kommission Überlegungen an, ob zusätzliche Maßnahmen der Beihilfenkontrolle mit klaren und objektiven Kriterien die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals unterstützen könnten. Sie bittet daher in der heute eingeleiteten Konsultation zum Leitlinienentwurf auch um Stellungnahmen zu dieser Frage.

Der Entwurf der überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien und nähere Angaben zur öffentlichen Konsultation sind online verfügbar.

Nächste Schritte

Im Interesse der Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit während der Überarbeitung wurden die geltenden Leitlinien, die eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen sollten, bis Ende 2021 verlängert.

Der Vorschlag für die Regionalbeihilfeleitlinien wird nicht nur Gegenstand der heute eingeleiteten Konsultation sein, sondern kurz vor Ende des Konsultationszeitraums auch auf einem Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten und die Interessenträger ausreichend Gelegenheit haben, sich zu dem Entwurf des Kommissionsvorschlags zu äußern.

Die Annahme der neuen Leitlinien ist für Anfang 2021 vorgesehen, um den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Vorbereitung und Anmeldung ihrer Fördergebietskarten zu geben, die ab 2022 gelten werden.

Links zum Thema:

Staatliche Beihilfen: Kommission holt Stellungnahmen von Interessenträgern zu überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien ein
Presseinformation der EU-Kommission vom 23.07.2020.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.