26.03.2019 Brüssel/Straßburg/Hannover – Die EU erweitert die Rechte der Stromverbraucher mit neuen Vorschriften in Hinblick auf Eigenstromerzeugung und Preisvergleiche.
Erfahren Sie hier mehr über die gestärkten Rechte, von denen Sie bald profitieren können.
1) Energie zu Hause produzieren und verkaufen
Verbraucher und lokale Gemeinschaften haben die Möglichkeit, sich aktiv am Strommarkt zu beteiligen. Sie können ihren eigenen Strom produzieren und diesen konsumieren oder an das Netz verkaufen.
2) Stromanbieter einfacher wechseln
Die Verbraucher werden auch in kürzester Zeit – innerhalb von maximal drei Wochen – den Stromanbieter wechseln können. Bis spätestens 2026 können sie dies innerhalb von 24 Stunden tun. Und das alles kostenlos, außer wenn sie einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen wollen. In diesem Fall müssen die Gebühren anteilig sein und dürfen den direkten wirtschaftlichen Schaden für den Lieferanten nicht übersteigen.
3) Zuverlässige Preisvergleichswebsites
Vor einem Anbieterwechsel sollten Verbraucher wissen, welche Option für sie die beste ist. In manchen EU-Mitgliedstaaten können Energieverbraucher Preisvergleichstools im Internet nutzen. Die EU-Gesetzgeber haben sichergestellt, dass die Verbraucher in jedem einzelnen Mitgliedstaat einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer Preisvergleichswebsite haben, wobei diese auch bestimmte Mindestqualitätsstandards erfüllen sollte.
Nicht vergessen werden darf, dass Verbraucher nach den geltenden Bestimmungen das Recht haben, innerhalb von 14 Tagen von einem neuen Vertrag zurückzutreten, wenn dieser per Internet oder Telefon abgeschlossen wurde.
4) Klare und verständliche Stromrechnungen
Laut einer Marktstudie der EU-Kommission haben viele Verbraucher Schwierigkeiten, ihre Stromrechnung zu verstehen. Die neuen Vorschriften sollten dies nun verbessern, da sie die Anbieter dazu verpflichten, die Informationen über Energieverbrauch und Kosten auf jeder Rechnung klar verständlich darzulegen.
5) Stromverbrauch einfach überwachen
Die Verbraucher können einen intelligenten Stromzähler anfordern, der Energieverbrauch und Kosten in Echtzeit anzeigt und aus der Ferne abgelesen werden kann. Die Zähler sollen innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung installiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Einführung von intelligenten Zählern sicherstellen, sind aber nicht verpflichtet, ihre Installation zu finanzieren, wenn die Kosten die Vorteile noch überwiegen.
Die Verbraucher sollen in der Lage sein, ihren Energieverbrauch gemäß der Entwicklung der Marktpreise in Echtzeit anzupassen, wenn sie sich für einen „dynamischen Strompreisvertrag“ entscheiden – eine Option, die in den neuen Vorschriften vorgesehen ist.
6) Besserer Verbraucherschutz
Die EU-Länder müssen die Stromversorgung energiearmer Kunden und Haushalte sicherstellen, z.B. durch die Gewährung von Leistungen im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme.
Diese neuen Regeln sind Teil einer größeren Reform des Strommarkts und des Pakets „Saubere Energie“. Ziel ist, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Energiekrisen zu stärken, den Wettbewerb auf dem Markt anzukurbeln und den Umstieg auf saubere Energiequellen wie Wind und Strom zu erleichtern.
Das Europäische Parlament stimmt heute (26.3.) darüber ab. Sobald die Richtlinie von Parlament und Rat förmlich gebilligt wurde, müssen die Mitgliedstaaten sie bis 31. Dezember 2020 in nationales Recht umsetzen.
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Dossier zur Energieunion
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Dossier zum Klimawandel